Schon 60 Straßenblockaden„Klimakleber“ landet in Köln fast im Gefängnis – aber Aktivist will weitermachen

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Der Angeklagte Jens V. (38) beim Prozess im Kölner Amtsgericht.

Der Angeklagte Jens V. (38) beim Prozess im Kölner Amtsgericht.

Der Aktivist der Letzten Generation war auch an einer Blockade auf der Inneren Kanalstraße beteiligt. Vor Gericht erklärte er seinen Protest.

Es war ein „alter Bekannter“, der da am Dienstag im Amtsgericht vor Richterin Denise Fuchs-Kaninski auf der Anklagebank saß. „Klimakleber“ Jens V. (38), der laut eigener Aussage schon an mehr als 60 Blockadeaktionen der Aktivistengruppe „Letzte Generation“ teilgenommen hat. Knapp, so konnte man das Plädoyer der Staatsanwältin verstehen, schlitterte der Mann diesmal am Gefängnis vorbei.

Köln: Aktivist will auch weiterhin Straßen blockieren

Mit vier Mitstreitern hatte sich der Angeklagte am 16. Juni 2022 auf die Innere Kanalstraße im Bereich des Gleisdreiecks gesetzt. Er war einer der äußeren Aktivisten, die sich mit Sekundenkleber auf der Fahrbahn festgeklebt hatte. In der Mitte wollte man für eine Rettungsgasse mobil bleiben. Die Aktion traf den Berufsverkehr um acht Uhr morgens, wütende Autofahrer riefen die Polizei.

Straßenblockade durch Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzte Generation" am 13. Juni 2022 in Köln an der Inneren Kanalstraße auf der Höhe Gleisdreieck.

Die Straßenblockade durch Aktivisten der Gruppierung „Letzte Generation“ am 13. Juni 2022 auf der Inneren Kanalstraße am Gleisdreieck.

„Ich mache mich nicht beliebt, aber sonst wäre es kein politischer Protest“, sagte Jens V. und verteidigte sein Vorgehen. Er wolle auf die Folgen der Klimakrise aufmerksam machen und ein Umdenken anstoßen. Und das mit einem zivilen Ungehorsam in der Tradition von Mahatma Gandhi. „Ich sehe darin kein Unrecht“, sagte der Beschuldigte, er werde auch weiter Straßen blockieren.

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Köln: Staatsanwältin sah Möglichkeit einer Haftstrafe

Etwa anderthalb Stunden war der Verkehr an jenem Tag gestört. Eine Polizistin berichtete von vielen verzweifelten Autofahrern, die etwa Bewerbungsgespräche und Klausurtermine verpassten. Selbst Anzeige wegen Nötigung hatte ein Kinderarzt erstattet, der zu spät in die Klinik kam. Er regte sich auch darüber auf, dass der Protest auch ihn treffe, obwohl er doch sogar ein reines E-Auto fahre.

Die Staatsanwältin nannte das Vorgehen des Aktivisten aufgrund der Folgen für die Autofahrer verwerflich, es gebe mildere Formen des politischen Protestes, etwa angemeldete Demos. In ihrem Plädoyer sprach sie eine kurze Freiheitsstrafe an, die man gut vertreten könnte. Da der Angeklagte aber bisher noch nicht rechtskräftig verurteilt worden sei, beantragte sie letztlich eine Geldstrafe.

Kölner Amtsgericht: Geldstrafen für zwei Klimakleber

Richterin Fuchs-Kaninski beließ es am Ende bei einer Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze zu je 15 Euro). Im März hatte sie Jens V. bereits zu 300 Euro Strafe verurteilt – in dem Fall hatten Autofahrer den Mann von der Straße gejagt, bevor er sich festkleben konnte. „Ich werde mich weiter beteiligen, bis die Gesellschaft das ernst nimmt oder man mich einsperrt“, hatte V. damals im Prozess geäußert.

Diesmal musste die Feuerwehr ihn vom Asphalt lösen. Den 38-Jährigen erwarten allein in Köln noch mehrere Gerichtsverhandlungen. In Abwesenheit wurde am Dienstag auch eine Mitstreiterin verurteilt, die sich ebenfalls festgeklebt hatte. Sie tauchte zur Verhandlung unentschuldigt nicht auf, daher erging ein Strafbefehl. Die Angeklagte muss 1200 Euro zahlen (40 Tagessätze zu je 30 Euro).

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