Extremer Promille-Wert festgestelltKölnerin schubste Mann in Rhein – Angeklagte kann auf milde Strafe hoffen

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Die Angeklagte mit Verteidiger Ingo Lindemann und Verteidigerin Monika Troll beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Die Angeklagte mit Verteidiger Ingo Lindemann und Verteidigerin Monika Troll beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Beim Prozess um einen Stoß in den eiskalten Rhein hat sich ein Gutachter zum extremen Promillewert der Angeklagten geäußert.

Eine Kölnerin schubste ihren Freund im Dezember in den eiskalten Rhein, die Staatsanwaltschaft sprach von versuchtem Mord. Nach einer ersten Bewertung sieht die Richterin im laufenden Prozess vor dem Landgericht aber offenbar kein Schwerverbrechen mehr, sondern eine „dumme Idee“ im Zusammenhang mit Alkohol. Die Angeklagte hatte damals 3,6 Promille im Blut.

Köln: Freund in den eiskalten Rhein gestoßen

In einem Akt von Selbstüberschätzung hätten sich die Beschuldigte und ihr Freund an jenem Tag dazu entschieden, in den Rhein zu springen und zu schwimmen. Das Wasser hatte eine Temperatur von sechs oder sieben Grad. Im letzten Moment hatte der Mann sich gegen die gefährliche Aktion entschieden – da stieß ihn seine Freundin kräftig in den Rücken.

Danach sei die Angeklagte wach geworden, so beschrieb es ein psychiatrischer Gutachter am Montag im Landgericht. Sie habe dann die Gefährlichkeit erkannt und sogar versucht, ihren Freund zu retten. Der hing im Rhein hilflos an einer Ankerkette, seine Körpertemperatur sank auf 29 Grad. Durch die schnelle Rettung habe aber keine akute Lebensgefahr bestanden, so eine Medizinerin.

Kölner Landgericht: Angeklagte stritt versuchten Mord ab

In der Notaufnahme hatte das Opfer bereits wieder eine Körpertemperatur von mehr als 36 Grad. Auf ärztlichen Rat sollte der 27-Jährige über Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben, was dieser jedoch abgelehnt hatte. Im Zeugenstand wollte der Mann seine Freundin entlasten und berief sich letztlich auf Erinnerungslücken. An einer Bestrafung war er offenbar nicht interessiert.

Dass sie einen möglichen Tod ihres Freundes billigend in Kauf genommen habe, hatte die Beschuldigte bereits beim Prozessauftakt abgestritten. Den Schubs bezeichnete sie als „Vorstoßen“, eigentlich habe sie wie verabredet hinterher springen wollen. Der Psychiater bestätigte das, sprach von Impulsivität: „Sie schubst ihn einfach rein, ohne sich richtig was dabei zu denken.“

Kaum Ausfallerscheinungen bei 3,6 Promille

Als erstaunlich bezeichnete der Gutachter die Tatsache, dass die Angeklagte trotz des extrem hohen Alkoholpegels kaum Ausfallerscheinungen hatte. Das spreche grundsätzlich für eine starke Alkoholgewöhnung. Die 30-Jährige hatte angegeben, zeitweise täglich je einen Liter Wodka und Korn getrunken zu haben. Zuletzt war sie in einer Therapieeinrichtung in Bonn untergebracht.

Der Gutachter sprach von einer verminderten Schuldfähigkeit bei der Angeklagten, vor allem bedingt durch ihre Borderline-Erkrankung. „Wir haben hier ein Zusammenwirken von Rausch und einer schweren Persönlichkeitsstörung“, führte der Sachverständige weiter aus. Die Ausführungen des Psychiaters dürften sich erheblich strafmildernd auswirken. Der Prozess wird fortgesetzt.

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