Im StauTelefonieren oder aussteigen auf der Autobahn: Ist das eigentlich erlaubt?
Köln – Stau ist nervig. Vor allem, wenn kein Ende abzusehen ist. Dann ist man schnell versucht, die Wartezeit zu nutzen, um sich die Beine zu vertreten oder das eine oder andere Telefonat zu führen. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Fünf Fragen, die sich viele Autofahrer im Stau stellen:
Darf ich aus dem Auto aussteigen?
Grundsätzlich dürfen Autofahrer während eines Staus ihr Fahrzeug nicht verlassen. Wer das trotzdem tut, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Nur in einem Notfall ist es erlaubt auszusteigen, etwa um eine Pannen- oder Unfallstelle abzusichern. Dabei sollten aber unbedingt der Warnblinker angestellt und eine Warnweste getragen werden.
Wenn sich etwa bei einer Vollsperrung die Autobahn für längere Zeit staut, liegt es im Ermessen der Polizei, ein kurzes Aussteigen zu dulden und auf eine Anzeige zu verzichten, etwa wenn jemandem zu heiß oder sogar übel werde, so der ADAC. Dabei sei es aber sehr wichtig, in der Nähe des Autos zu bleiben.
Darf ich telefonieren?
Auch wenn es auf der Autobahn nicht voran geht, darf nicht ohne Freisprechanlage telefoniert werden. Nur wenn der Motor aus ist, dürfen Autofahrer ihr Handy in die Hand nehmen. Sonst drohen mindestens 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Kann zusätzlich eine Gefährdung festgestellt werden, steigt die Strafe auf 150 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Verursacht man sogar einen Unfall werden 200 Euro fällig, zusätzlich zu 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Darf ich eine Pinkelpause einlegen?
Auch wer im Stau dringend auf die Toilette muss, darf das Auto nicht verlassen. Verstöße dagegen führen ebenfalls zu zehn Euro Bußgeld. Denn wer sein Fahrzeug im Stau stehen lässt, um auszutreten, behindert den Nachfolgeverkehr, sollte in der Zwischenzeit der Verkehr wieder ins Rollen geraten.
Das kann als Halten auf der Autobahn gewertet werden und laut Bußgeldkatalog 35 Euro kosten. Blockiert das Fahrzeug mehr als drei Minuten den Verkehr, gilt das als Parken auf der Autobahn und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro belegt.
Übrigens ist das Urinieren in der Öffentlichkeit in Deutschland generell untersagt und wird von Städten und Kommunen unterschiedlich hart geahndet.
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Darf ich den Standstreifen nutzen?
Nein. Wer beispielsweise die Standspur nutzt, um schneller zur nächsten Ausfahrt zu fahren, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt. Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen das Befahren ausdrücklich erlauben. Auch Halten auf der Standspur ist bei 30 Euro Strafe verboten.
Ebenfalls tabu auf der Autobahn: Rückwärts fahren oder gar wenden – es sei denn die Polizei fordert dazu auf. Ansonsten drohen bis zu 200 Euro, drei Punkte und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Dürfen Motorradfahrer weiterfahren?
Nein. Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den anderen Fahrzeugen nach vorn durchschlängeln. Wer es dennoch macht, muss mit 100 Euro Geldbuße und einem Punkt rechnen. (mit dpa/tmn)