Kölner Steuerberater erklärenWie Sie Spenden bei der Steuererklärung richtig absetzen

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Eine Einkommensteuererklärung und Euro-Münzen liegen auf einem Tisch

Spenden – so werden sie richtig bei der Steuererklärung abgesetzt

Spenden, etwa im Bereich der humanitären Hilfe, können von der Steuer abgesetzt werden. Kölner Steuerberater erklären, wie das geht.

Wenn Naturkatastrophen und Kriege geschehen, drücken Menschen ihre Unterstützung für die Betroffenen oft durch Geld- und Sachspenden aus. Aber auch aus Dankbarkeit oder Freude am Geben und Schenken spenden Menschen. Wie Spenden bei der Steuererklärung berücksichtigt werden können, erklärt die Steuerberaterkammer Köln.

Steuerpflichtige sollten eingangs auf die Art der Organisation, an die gespendet werden soll, achten, damit sie die Spenden auch von der Steuer absetzen können: „Wichtig ist, dass diese an eine steuerbegünstigte Organisation gehen“, erklärt die Steuerberaterkammer Köln. Zu steuerbegünstigten Organisationen gehören Kirchen, Universitäten, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, staatliche Museen und politische Parteien.

Steuerberaterkammer Köln: So werden Spenden abgesetzt

Spenden können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Spenden an politische Parteien sind besonders begünstigt. Sie mindern zum Teil direkt die Steuerschuld. Spenden an politische Parteien sind für Alleinstehende bis zu einer Höhe von insgesamt 3.300 Euro und für Ehepaare bis zu einem Höchstbetrag von 6.600 Euro steuerbegünstigt.

Sonstige Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Ein Beispiel: Eine ledige Arbeitnehmerin bezieht Einkünfte in Höhe von 30.000 Euro und spendet 150 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Durch den Sonderausgabenabzug der Spende im Rahmen der Einkommensteuererklärung könnten so für das Jahr 2023 ungefähr 44 Euro Steuern gespart werden.

Bei Sachspenden und gebrauchten Gegenständen muss der Marktwert ermittelt werden

Bei einer Geldspende steht der Betrag fest. Bei Sachspenden muss der Marktwert ermittelt werden. Ist der gespendete Gegenstand neu, ist der Wert identisch mit dem Einkaufspreis und durch den Kaufbeleg nachweisbar. Bei gebrauchten Gegenständen wird der Wert durch den Preis bestimmt, der bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei kommt es auf die Art des Gegenstandes, seinen Zustand und die Nachfrage an.

Keine Einreichung der Spendenbescheinigungen mehr notwendig

Seit 2017 müssen Steuerpflichtige der Steuererklärung keine Belege und Aufstellungen mehr beifügen. Das gilt auch für Spendenbelege. Trotzdem sollten Spendennachweise aufgehoben werden.

Für das Steuerjahr 2023 gibt es darüber hinaus in folgenden Fällen eine vereinfachte Nachweisführung: Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen, an gemeinnützige Organisationen (bis 300 Euro), an eine staatliche Behörde (bis 300 Euro) und an politische Parteien (bis 300 Euro).

Als Spendennachweis genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank. Auch Spendennachweise über Online-Zahlungsservices wie PayPal sind möglich.

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