Rizinbomber-ProzessGrausame Enthauptungsbilder im Gericht gezeigt

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Sief Allah H. im Gerichtssaal in Düsseldorf

Köln/Düsseldorf – Grausame Standbilder aus Videos waren am Donnerstag im „Rizinbomber-Prozess“ gegen Sief Allah H. und seine Frau Yasmin H.zu sehen, Bilder, die vor Augen führen, wie Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Gefangene enthaupten. Andere Bilder zeigen Erschießungen. Diese und mehr als 270 andere Videos sind auf der Speicherkarte eines Mobiltelefons gefunden worden, das dem Angeklagten zugeordnet wird.

Dem 31-jährigen Tunesier und seiner 43 Jahre alten deutschen Frau Yasmin H. wird vorgeworfen, von Herbst 2017 an in Chorweiler einen islamistischen Terroranschlag vorbereitet zu haben. Sie sollen geplant haben, mit einer Biokampfstoffbombe möglichst viele „Ungläubige“ umzubringen. Seit Juni müssen sie sich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten.

In dem Papier, das dokumentiert, was die Auswertung der SD-Karte erbracht hat, und das der Senatsvorsitzende Jan van Lessen verlas, ist von „teils drastischen Nahaufnahmen der Tötung von Gefangenen“ die Rede. Neben Kampfhandlungen zeigen die Videos beispielsweise auch, wie Sprengstoffkörper hergestellt werden; deren Wirkung wird an einer Schaufensterpuppe demonstriert. Ein Teil der rund 46 000 gesicherten Einzelbilder und mehr als 60 Dokumente bietet ebenfalls Anleitungen, wie man Sprengstoff herstellt und Bomben baut. Ein Bild, das zu sehen war, hält fest, wie IS-Kämpfer ein präpariertes Auto in die Luft jagen, ein anderes, wie das Maschinengewehrfeuer auf Gegner eröffnet wird.

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Andere Themen der Dokumente sind unter anderem Schießtraining und Häuserkampf. Zur Fülle des ausgewerteten Materials gehören ebenso Audiodateien. Sie deuten darauf hin, dass sich Sief Allah H. dem Dschihad, also dem bewaffneten Kampf in Syrien, anschließen wollte. Einer seiner Gesprächspartner spricht von „Ungläubigen“ als „Hunden“ und „Schweinen“ und sagt: „So Allah will, werden wir die Macht über sie bekommen.“ Zusammenfassend stellen die Kriminalisten fest, das Material belege eine „starke Identifizierung des Beschuldigten mit der Ideologie dschihadistischer Gruppen, insbesondere des Islamischen Staats“.

Psychiatrie-Gutachten erklärt Angeklagten für verhandlungsfähig

Van Lessen verlas am zehnten Prozesstag zudem das Gutachten eines Psychiaters, den der Senat damit beauftragt hatte, Sief Allah H. auf seine Verhandlungsfähigkeit hin zu untersuchen. Denn vor der Sommerpause hatte er, unterstützt von seinen Anwälten, behauptet, er könne dem Prozess nicht mehr folgen, weil ihm die Trennung von seinen beiden Kindern, die er mit Yasmin H. hat, zu sehr zu schaffen mache. Kurzfristig wurde ein Arzt hinzugezogen, der die Verhandlungsfähigkeit feststellte, aber nicht ausschließen mochte, nach weiteren Wochen könnte die Belastung für den Angeklagten zu groß werden.

Der Psychiater ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, es gebe keine Hinweise darauf, dass Sief Allah H. nicht in der Lage sei, „seine Interessen vernünftig wahrzunehmen“ und „sich auf verständige und verständliche Weise“ zu verteidigen. Am neunten Prozesstag hatten die Verteidiger Yasmin H.s, die an der Verhandlungsführung Anstoß nehmen, beantragt, sie zu entpflichten. Dies hat der Senat abgelehnt. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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