HerztransplantationenKontrolleure erheben schwere Vorwürfe gegen Kölner Uniklinik

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Die Uniklinik Köln.

Köln – Die Bundesärztekammer wirft der Universitätsklinik Köln „systematische Unregelmäßigkeiten“ im Zusammenhang mit Herztransplantationen vor. In zwei Drittel der Fälle seien mehrfach Anträge zur dringlichen Transplantation mit falschen Angaben der Patienten gestellt worden, die dazu geeignet gewesen seien, diese kränker darzustellen als sie eigentlich waren. Das teilte die Prüfungs- und Überwachungskommission von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Kassen-Spitzenverband am Donnerstag in ihrem aktuellen Jahresbericht mit.

Neben der Kölner Uniklinik bemängelten die Kontrolleure auch das Programm für Lebertransplantationen am Uniklinikum in Frankfurt am Main. Die meisten Kliniken hätten sich dagegen an die Richtlinien für die Organvergabe gehalten, Verstöße habe es nur in Einzelfällen gegeben. Insgesamt analysierten die Prüfer Krankenakten von knapp 1500 Empfängern an 60 Transplantationszentren zwischen 2012 und 2015.

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Dabei ging es nicht nur um Herztransplantationen, sondern auch um Nieren- und Pankreastransplantationen sowie um Lungen- und Lebertransplantationen. Das Gremium war nach dem Organspende-Skandal eingerichtet worden und prüft seit 2012 in regelmäßigen Abständen, ob die deutschen Transplantationszentren bei der Vermittlung von Spenderorganen und der Organisation ihrer Wartelisten die Richtlinien einhalten.

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Die Uniklinik widersprach auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ den Vorwürfen. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Prüfberichts, der in seiner vorläufigen Version bereits seit Juni vorlag, habe die Klinik die Interne Revision mit der Prüfung des Herztransplantationsprogramms der Jahre 2013 bis 2015 beauftragt. „Diese Prüfung hat ergeben, dass der Vorwurf der Bundesärztekammer nicht gerechtfertigt erscheint“, erklärte Pressesprecher Timo Mügge in einer Stellungnahme.

Spenderzahlen eingebrochen

Es gebe einen Dissens bezüglich der Beschreibung des Mobilitätsgrades der jeweiligen Patienten. Bei diesen Angaben handelt es sich nach Auffassung der Uniklinik nicht um objektive Parameter, die für eine Organvergabe entscheidend sind, sondern um eine freiwillige Angabe, in der sich die behandelnden Ärzte des Herzzentrums zum Grad der Beweglichkeit der Patienten geäußert hätten. Die Prüfungs- und Überwachungskommission habe „keine Verstöße der objektiven Pflichtangaben bezüglich der Meldung der objektiven Parameter moniert“.

Die Berichte der Prüfungskommission sind von Brisanz: Nachdem im Sommer 2012 bekannt geworden war, dass Ärzte an mehreren deutschen Kliniken offenbar Patientendaten manipuliert und so die Vergabe von Spenderorganen beeinflusst hatten, waren die Spenderzahlen massiv eingebrochen. Erst in diesem Jahr stieg die Zahl der Organspender erstmals wieder an. (mit dpa/AFP)

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