Illegale Techno-Party in KölnMediziner entschuldigen sich und bedauern Fehlverhalten

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Ausgangsspere 3

Die Polizei unterstützte das Ordnungsamt bei der Auflösung der illegalen Party in einem Waldstück.

Köln – Die Teilnehmer einer illegalen Technoparty in Porz-Westhoven haben sich bei der Bezirksregierung für ihr Fehlverhalten entschuldigt. Am 17. April hatten Polizei und Ordnungsamt die Feier in einem Schrebergarten aufgelöst, weil die 26 Teilnehmer – überwiegend Medizinstudenten und eine Lehrkraft – trotz Ausgangssperre eine Examens-Abschlussparty feierten und gegen die Corona-Schutzvorschriften verstießen. Auch Drogen wurden angeblich konsumiert. Das Ordnungsamt leitete Bußgeldverfahren ein.

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Konsequenzen für ihren weiteren beruflichen Werdegang müssen die 26 Personen allerdings nicht befürchten. Das stellte die Bezirksregierung als Approbations- und Aufsichtsbehörde jetzt klar. In einer angeforderten Stellungnahme hätten sich die Mediziner über eine Rechtsanwältin „glaubhaft“ für ihr Fehlverhalten entschuldigt, heißt es. In dem Schreiben betonen die Beteiligten, sie hätten „insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Lage mit mehr Weitsicht agieren müssen“.

Alle Teilnehmer waren voll geimpft und negativ getestet

Sie hätten außerdem versichert, dass es sich bei dem Verhalten keinesfalls um eine Kritik an den geltenden Infektionsschutzmaßnahmen gehandelt habe, teilte die Bezirksregierung mit. Auch habe zum Zeitpunkt der Party bei allen ein vollständiger Impfschutz bestanden und alle Personen seien vor und nach der Feier negativ getestet worden – auch wenn dies „keinesfalls als Ausrede für eine Missachtung von Corona-Schutzmaßnahmen zu verstehen“ sei.

Die Bezirksregierung wertet die Stellungnahme nach eigenen Angaben als „glaubhaft und nachvollziehbar“. Man gehe davon aus, dass ein solches Fehlverhalten nicht noch einmal vorkomme. Die Betroffenen hätten daher keine weiteren Folgen in approbations- oder disziplinarrechtlicher Hinsicht zu erwarten. Die bei der Party anwesende Lehrkraft werde zusätzlich noch zu einem „klärenden Dienstgespräch“ gebeten.

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