IS-Sympahtisant aus Gremberg vor Gericht„Ich wollte ihn erziehen, aber nicht töten“

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IS-Anhänger Mohamed J. beim Prozess in Köln

Köln – Als Polizisten am Nachmittag des 9. Oktober 2018 in die Moschee der marokkanischen Gemeinde in Gremberg kamen, fanden sie Mohamed J. allein in einem Gebetsraum. Er saß auf den Knien und betete vor einer Wand, neben sich ein Rucksack und ein blutverschmiertes Klappmesser. Seine rechte Hand war verwundet. Widerstandslos ließ er sich Handfesseln anlegen und zum Streifenwagen bringen. Er kam in Untersuchungshaft.

Handschellen trug der 31-Jährige auch, als er am Montag in Saal 32 des Landgerichts geführt wurde. Der Dolmetscherin mochte er nicht die Hand geben, das verbiete ihm sein Glauben. Die Gebetsmütze nahm der Tunesier, der von sich sagt, er gehöre zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS), erst ab, als der Vorsitzende Richter ihn dazu aufforderte.

Versuchte Tötung und gefährliche Körperverletzung

Angeklagt ist Mohamed J. der versuchten Tötung und gefährlichen Körperverletzung. An jenem Tag hatte er in der Taunusstraße einen 28-jährigen Marokkaner abgepasst. Der Anklage zufolge bedrohte er ihn und stach mehrmals auf ihn ein, auch dann noch, als der Mann zu Boden gegangen war. Zudem soll er ihn getreten haben, bevor er die Moschee aufsuchte. Der Marokkaner, dessen Bauchwand durchschnitten war und der zu verbluten drohte, musste notoperiert werden.

Zwar steht Mohamed J. ein Pflichtverteidiger zu Seite, doch er sagte: „Ich brauche keinen Anwalt, ich kann selber reden.“ Am Tattag habe er das Messer mitgenommen, um dem Marokkaner eine Lektion zu erteilen: „Ich wollte ihn erziehen, aber nicht töten.“ Hätte er vorgehabt, ihn umzubringen, wäre es ein Leichtes gewesen, ihm „die Kehle durchzuschneiden“, sagte der Angeklagte, doch er habe ihm „eine Chance geben“ wollen.

„Ich sitze sowieso im Gefängnis“

Der Marokkaner sei im Übrigen mitschuldig an der Eskalation. Er habe ihm, dem Angeklagten, einen Kopfstoß geben wollen und mit Pfefferspray besprüht. Allerdings gab Mohamed J. zu, dem anderen ein paar Tage zuvor am Telefon gedroht zu haben: „Ich werde dein Blut auf dem Boden fließen lassen.“ Im Nachhinein sage er sich, dass es besser gewesen wäre, den Mann umzubringen. „Ich sitze sowieso im Gefängnis.“

Der Grund des Streits? Der Marokkaner und zwei andere Bekannte hätten ihn in Tunesien als IS-Mitglied angeschwärzt, sagte Mohamed J. Seine Mutter habe Schwierigkeiten mit den Behörden bekommen. Darauf soll der Angeklagte den Marokkaner in einem verherrlichenden Post auf Facebook in einen Zusammenhang mit dem IS gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 28-Jährige sich auch deshalb daran störte, weil er illegalen Geschäften nachging, die nicht auffallen sollten. Der Prozess wird am 8. April fortgesetzt.

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