Prozess in KölnEltern lassen Tochter im Auto zurück – „Abstrakte Lebensgefahr“

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Symbolbild

Köln – Das Auto stand in der prallen Sonne, alle Fenster und auch das Schiebedach waren fest verschlossen, das Thermometer zeigte knapp 30 Grad Außentemperatur, als Besucher des Porzer Flohmarktes im August vergangenen Jahres aus dem Fahrzeuginnern klägliches Geschrei vernahmen. Die alarmierten Ordnungshüter brachen den Wagen auf und fanden ein 14 Monate altes Kleinkind vor, das mit hochrotem Kopf in der Babyschale angeschnallt war und aus Leibeskräften schrie.

„Es bestand abstrakte Lebensgefahr“ urteilten Rechtsmediziner in ihrem Gutachten, aus dem jetzt vor dem Amtsgericht zitiert wurde. Angeklagt waren die Eltern des Mädchens, ein syrisches Flüchtlingspaar, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Vater war an jenem Hochsommertag mit dem behinderten Sohn im Rollstuhl auf dem Flohmarkt unterwegs, um dem Zehnjährigen Schuhe zu kaufen. Derweil saß die Mutter bei der schlafenden Tochter im Auto. Dann klingelte plötzlich ihr Telefon.

Schlafendes Mädchen im Auto gelassen

In Panik meldete sich der Vater, weil der an einer Spastik leidende Sohn zu ersticken drohte, er hatte sich offenbar beim Wassertrinken verschluckt. Ohne zu zögern war die Mutter daraufhin aus dem Auto geeilt, um ihrem Sohn zu Hilfe zu kommen. Ohne einen Gedanken an die Tochter zu verschwenden, hatte die 32-Jährige die schlafende Kleine im Auto gelassen, als sie das Fahrzeug fluchtartig verlassen hatte.

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„Sie wähnte den Zehnjährigen nicht ohne Grund in Lebensgefahr“, beschrieb die Anwältin des Paares Monika Troll das Geschehen. Überhaupt habe das Ganze höchstens zehn Minuten, vielleicht eine Viertelstunde gedauert. Die Anklage war dagegen noch von 30 Minuten ausgegangen.

Tochter trägt keine bleibenden Schäden davon

„Alles geschah jedenfalls aus Sorge und nicht, weil hier einfach nur eingekauft werden sollte“, darin zeigten sich Gericht und Staatsanwaltschaft einig. Die Eltern seien durch das Ermittlungsverfahren genug gestraft, hieß es weiter. Zumal die inzwischen zwei Jahre alte Tochter von dem Vorfall keinerlei bleibende Schäden davongetragen habe, wovon sich sämtliche Prozessbeteiligte im Gerichtssaal überzeugen konnten. Dort nämlich spielte die Kleine vergnügt und putzmunter auf dem Schoß ihrer Mutter und malte bereitwillig auf Geheiß der Vorsitzenden Richterin ein Bild, nachdem ihr zuvor Papier und Bleistift gereicht wurden.

Unter allseitigem Einverständnis wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt und auf ein Urteil verzichtet. 

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