Auf dem Autokino-FlohmarktKölner soll 180.000 Euro mit Hehlerware verdient haben

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Symbolbild

Köln – Schwunghaft war der Handel, den Hassan T. 2017 auf dem Autokino-Flohmarkt in Porz trieb. Und auch illegal, wie die Kölner Staatsanwaltschaft annimmt. Seit Montag muss sich der 39-Jährige wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Hehlerei verantworten. Mit den entsprechenden Geschäften soll er insgesamt knapp 180 000 Euro eingenommen haben.

Mit beschuldigt ist ein 49 Jahre alter Mann, dem Geldwäsche zur Last gelegt wird, weil er einen Teil des Erlöses aus den unrechtmäßigen Verkäufen aufbewahrt haben soll.

Die Anklage: Hassan T. (Name geändert) beschaffte immer wieder Waren, von denen er wusste, dass sie durch Betrug in großem Stil erworben oder gestohlen worden waren. In rauen Mengen schaffte er sie zunächst in ein Lager und veräußerte sie anschließend zu Preisen unter dem Marktwert.

Die Ware stammte aus betrügerischen Bestellungen von Scheinfirmen

Zum Beispiel verkaufte er eine große Ladung hochwertiger Schokolade aus Ecuador, der Dominikanischen Republik, Madagaskar und Ghana; der marktübliche Preis einer Tafel betrug circa vier Euro, er gab sie für einen Euro ab.

Vielfach kamen die Produkte ursprünglich von Unternehmen im Ausland. Sie waren auf betrügerische Bestellungen von Scheinfirmen hereingefallen, die nach der Lieferung nicht zahlten.

Der Angeklagte stand bereits wegen anderer Verfahren unter Bewährung

Auf dem Autokino-Flohmarkt bot Hassan T. ebenso Schokolade aus Tschechien an, Rucksäcke und Stiftmappen aus Polen, Klebefolien aus den Niederlanden und Eistee aus Österreich. So weit die Anklage.

Als die Ermittler einschritten, stießen sie in einem Lager auf 55 Tonnen noch nicht verkaufter Ware. Und bei einer Durchsuchung stellten sie in der Mülheimer Wohnung des mitangeklagten Mannes 15 300 Euro sicher.

In einem Vorgespräch hat Hassan T.s Verteidigung vorgebracht, ihr Mandant hoffe auf eine Bewährungsstrafe. Dafür gebe es keinen Spielraum, machte der Vorsitzende Richter deutlich: Der Schaden sei hoch, und Hassan T. habe die Straftaten unter laufender Bewährung in drei Verfahren begangen. Allerdings stellte er eine „erhebliche Strafminderung“ für den Fall in Aussicht, dass der 39-Jährige ein Geständnis ablegt. Am Mittwoch wollen die Verteidiger beider Männer Erklärungen abgeben.

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