Kölner vor Gericht35-Jähriger dringt in Wohnung ein und vergewaltigt Nachbarin

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Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Sie kannten sich schon lange, wohnten quasi Tür an Tür. Eines nachts im Oktober vergangenen Jahres kam der Nachbar völlig zugedröhnt rüber, wollte „wissen, was geht“, wie es der Vorsitzende Richter am Freitag im Urteil überschrieb. Der 35-jährige Serbe hatte sich am Kölnberg bei der Nachbarin morgen um vier Uhr gewaltsam Zutritt verschafft, die Frau vergewaltigt, die minderjährige Tochter sexuell bedrängt und verletzt und dann die Wohnung kurz und klein geschlagen.

Wegen Vergewaltigung, Bedrohung und Körperverletzung schickte das Landgericht den Angeklagten mit der wuchtigen Statur für vier Jahre hinter Gitter bei gleichzeitiger Unterbringung in einer Entziehungsklinik.

Tochter rief von Gästetoilette aus die Polizei

Der Angeklagte habe sich in jener Nacht „wie ein Rasender“ verhalten, sagte der Richter. Offensichtlich aus einer schlechten Laune heraus, weil er zuvor aus seiner Stammpizzeria um die Ecke, wo er mehrere Wodka getrunken hatte, geflogen war, in Begleitung seines Vierbeiners, den er auch mit zur Nachbarin nahm. Das 44-jährige Opfer habe ihm im Glauben die Tür geöffnet, der fremdgehende Ehemann käme möglicherweise reumütig zurück. Die Frau war bereits aufgestanden, weil sie punkt 5 Uhr zur Arbeit gehen wollte. In der Wohnung hatte der Nachbar sich gebärdet, als sei er nicht mehr bei Sinnen. Er schlug eine Wand ein, riß sämtliche Steckdosen aus der Wand, schnitt sich in die Hand, um mit seinem Blut die Wände zu beschmieren und rief immer wieder: „Gott wird Euch richten“. Eine der Töchter des Opfers hatte sich im Gästeklo eingeschlossen und von dort einen Notruf abgesetzt.

Beamten mussten 35-Jährigen fesseln

Als die Polizei eintraf, eskalierte das Geschehen noch einmal. „Er trat, biss, spuckte und schlug um sich, als ob es kein gestern mehr gäbe“, hatte ein erfahrener Beamte im Zeugenstand sein Erstaunen über die Reaktion des Angeklagten kundgetan. Selbst der Einsatz von Pfefferspray und mehrere gezielte Kinnhaken halfen nichts. Erst als die Beamten Verstärkung herbeiriefen, den Randalierer an Händen und Füßen gefesselt durch das Treppenhaus trugen, hatten sie die Kontrolle über das Geschehen.

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Bei seinem Opfer, das im Zeugenstand in Tränen ausgebrochen war und aussagte, seit der Tat es nicht mehr in der Wohnung ausgehalten zu haben, inzwischen an einer neuen Adresse lebt, habe die Tat „tiefe Wunden hinterlassen“, hieß es im Urteil. Deshalb muss der Angeklagte der Frau 3.500 Euro Schmerzensgeld zahlen und ihre Anwaltskosten übernehmen.

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