Kommentar zu TodesfällenZu spät informiert – Gesundheitsamt handelte grob fahrlässig

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Apotheke Longerich dpa

Die Apotheke in Köln-Longerich

  • Am Donnerstag vergangener Woche starben eine Mutter und ihr Baby nach der Einnahme eines Glukosemittels aus einer Kölner Apotheke.
  • Vieles hat die Stadt Köln im Umgang mit den Todesfällen richtig gemacht und die Bevölkerung am Montag gewarnt.
  • Dem Gesundheitsamt muss allerdings ein Vorwurf gemacht werden.

Die tragischen Ereignisse um vergiftete Glukose verstören gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen natürlich, weil zwei Menschen gestorben sind, weil dabei zudem ein Leben endete, das eigentlich gerade erst beginnen sollte. Zum anderen, weil sie das Grundvertrauen erschüttert, das man gemeinhin dem Berufsstand des Apothekers entgegenbringt.

Allerdings ist bislang völlig offen, was wirklich passiert ist. Solange die Untersuchungen laufen, verbieten sich – zumal in einem derart komplizierten Fall – jegliche Vorverurteilungen.

Es gibt Argumente für eine Komplettschließung

Auch auf die Frage, ob die am Donnerstag angeordnete Komplettschließung der Apotheken wirklich erforderlich ist, gibt es keine einfachen Antworten. Selbst wenn die Angestellten seit Dienstag nur noch abgepackte Medikamente abgeben und keine eigenen Mischungen mehr herstellen durften – solange Tathergang und Motiv noch unklar sind, ist eine weitere Risiko-Minimierung ein durchaus zulässiges Argument für die Komplettschließung.

Dennoch lobt auch Gesundheitsminister Laumann den Umgang der Stadt mit dem Thema zu Recht: Die Kölner Behörden hätten bislang einen „klasse Job“ gemacht. Die konsequente Warnung der Bevölkerung am Montagabend war die richtige und angemessene Reaktion auf den Vorfall.

Stadtspitze wurde zu spät informiert

Gar nicht gut lief allerdings die interne Kommunikation bei der Stadt: Wenn Verwaltungsmitarbeiter mit Ereignissen von derartiger Tragweite befasst sind, müssen die Informationen zwingend weitergegeben werden.

Das städtische Gesundheitsamt aber hat es von Freitag bis Montag nicht für notwendig befunden, die Stadtspitze über die Todesfälle und die Folgen in Kenntnis zu setzen. Das ist zumindest grob fahrlässig.

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