Yanni Gentsch wird beim Joggen von hinten gefilmt. Anzeigen kann sie den Voyeur nicht. Das will die Kölnerin ändern – und erfährt breite Unterstützung.
Beim Joggen gefilmtKölnerin will Voyeur-Aufnahmen strafbar machen

Yanni Gentsch will, dass Voyeur-Aufnahmen strafbar sind.
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Ein Voyeur verfolgt und filmt die Kölnerin Yanni Gentsch (30) beim Joggen und nimmt dabei ihren Po ins Visier. Die Werbetexterin merkt das und stellt ihn zur Rede. Doch als sie ihn anzeigen will, erfährt sie, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar ist. Das will Gentsch nun ändern.
Mehr als 14 Millionen Mal wurde das Video bereits abgerufen. Yanni Gentsch hatte den Film in den sozialen Netzwerken veröffentlicht – und eine Welle der Solidarität erfahren.
Am Montag übergab sie NRW-Justizminister Benjamin Limbach ihre Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“. Bereits mehr als 100.000 Menschen unterstützen sie.
NRW-Justizministerium: Rechtslage „im Ergebnis unbefriedigend“
Über die Pläne einer Initiative des Grünen-Politikers, die heimliche Voyeuraufnahmen verbietet, hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ im Juli berichtet. Im November werden die Justizminister darüber beraten, ob deshalb das Strafgesetzbuch geändert werden soll.
Zwar gibt es seit 2021 im Strafgesetzbuch den Paragrafen 184k, der das sogenannte Upskirting (unter den Rock fotografieren und filmen) verbietet, wenn der Intimbereich nicht von Kleidung bedeckt ist. Eine sexuelle Belästigung im Sinne von Paragraf 184i setzt eine sexuell motivierte körperliche Berührung voraus.
Die Rechtslage sei gemessen an der Verletzung des Schamgefühls der betroffenen Personen „im Ergebnis unbefriedigend“, heißt es im NRW-Justizministerium.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach: „Kleidung einer Frau ist niemals ein Freifahrtschein“
Deshalb nimmt Limbach den Vorfall jetzt zum Anlass, den Schutz von Frauen vor Voyeuren zu verbessern. „In Deutschland gibt es hunderte Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten“, sagte der Grünen-Politiker unserer Zeitung. „Doch wenn es darum geht, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen vor sexuell motivierten Fotoaufnahmen zu schützen, ist das nach dem Gesetz nicht einmal ein Knöllchen wert. Das ist nicht akzeptabel und schwer erträglich.“
Das deutsche Recht müsse „eine klare Grenze“ ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht gegen den Willen einer Person abfotografiert würden. „Und klar ist: Die Kleidung einer Frau ist niemals ein Freifahrtschein, sie zum Objekt herabzuwürdigen“, sagte Limbach. Deswegen unterstütze er die Gentsch-Initiative. (ksta/dpa)