Nach Einsatz auf dem RheinTV-bekannter Promi-Bodyguard verklagt die Stadt Köln

Lesezeit 2 Minuten
Bodyguard

Nico Nehez

Köln – Paris, Dubai, Hongkong und jetzt Köln: Als Personenschützer von Popstars wie den Backstreet Boys, Filmschauspielern wie Gerard Butler und prominenten Persönlichkeiten wie Henry Kissinger oder Garri Kasparow ist der gebürtige Troisdorfer Nico Nehez (48) viel in der Welt herumgekommen. Zuletzt war der Muskelmann mit der Millionärsfamilie Geissen in mehreren Staffeln der nach ihr benannten Reality-Show im TV zu sehen.

Der Bodyguard, der nach dem Abitur und einem Praktikum als Türsteher mit 18 Jahren sein Hobby zum Beruf machte, ist leidenschaftlicher Jetski-Fahrer. Und er hilft, wo er kann. Als er im Mai 2018 mit seinem 260 PS starken Jetski auf dem Rhein unterwegs war, wurde ihm die Hilfsbereitschaft zum Verhängnis. Nehez sah, wie sich Wasserschutzpolizei und Feuerwehr vergeblich bemühten, ein herrenloses Boot, dass sich an der Ankerkette eines Schiffes verheddert hatte, zu bergen.

Er half einem Feuerwehrmann auf seinen Jetski, damit der zu dem havarierten Boot gelangen konnte. So die Version des Bodyguards. Was dann passierte, ist jetzt Gegenstand eines langwierigen Zivilprozesses vor dem Kölner Landgericht.

Bodyguard verlor Uhr und Handys

Weil sich der Feuerwehrmann – so schildert es Nehez – vorschriftswidrig verhielt, kippte der Jetski: „Wir gerieten in starke Strömung.“ Der Bodyguard ging unter, blieb nach eigenen Angaben fast eine Minute unter Wasser, weil er unter einem Ast eingeklemmt war: „Ich hatte Panik, Angst um mein Leben. Niemand hat mir geholfen.“

Bei dem Unfall verlor er seine 20000-Euro-Uhr und zwei Handys. Schlimmer noch waren für ihn „diese schrecklichen Sekunden unter Wasser“, die eine behandlungsbedürftige posttraumatische Belastungsstörung nach sich zogen. Der Personenschützer verlangt inklusive Schmerzensgeld (8000 Euro) und Reparaturkosten für den Jetski insgesamt knapp 50.000 Euro von der Stadt Köln.

Das könnte Sie auch interessieren:

Zum Auftakt signalisierte das Gericht wenig Erfolgsaussicht, zumal man dem Feuerwehrmann nur bei grober Pflichtverletzung eine Mitschuld attestieren könne. Stattdessen wäre es denkbar, den Eigentümer des havarierten Bootes zur Kasse zu bitten. Bis dahin ist der Weg noch weit. Das Gericht will Wasserschutzpolizei und Feuerwehrleute als Zeugen hören.

KStA abonnieren