Nach Greensill-DebakelKölner Berater sollen für Millionenschaden aufkommen

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Die Baustelle von Schauspiel (l.) und Opernhaus

Die Baustelle von Schauspiel (l.) und Opernhaus

Köln – Insgesamt 15 Millionen Euro hatten städtische Bühnen bei der Pleitebank Greensill angelegt. Nach der Insolvenz der Bank im März 2021 musste der städtische Eigenbetrieb das Geld abschreiben – die staatliche Einlagensicherung schützt das Geld von Kommunen bereits seit 2017 nicht mehr. Bereits kurz nach der Schließung der Bank hatte der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die Vorfälle rund um die fatale Anlage zu untersuchen.

Erste Ergebnisse der Untersuchung wurden jetzt im Finanzausschuss des Stadtrats vorgestellt. Im Auftrag der Verwaltung hatte die Kanzlei Luther die Vorgänge geprüft. Die Juristen kamen dabei unter anderem zum Schluss, dass es keine Schadensersatzansprüche der Stadt gegen die eigenen Mitarbeiter gebe. Zwar „konnten teilweise Pflichtverletzungen der involvierten Mitarbeiter nicht in Gänze ausgeschlossen werden“, heißt es in einer nichtöffentlichen Vorlage für den Finanzausschuss, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Allerdings könne „weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter festgestellt werden“.

„Fehlerhafte Beratung“ führt zu Haftung der Schadenssumme

Eine „erfolgversprechende Inanspruchnahmemöglichkeit“ sieht die Kanzlei Luther hingegen beim unabhängigen Finanzberater IFCB GmbH aus Köln, der den Bühnen die Anlage bei Greensill empfohlen hatte. Man gehe von einer „fehlerhaften Beratungsleistung seitens ICFB aus, die zu einer Haftung in Höhe der vollen Schadenssumme führt“.

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Die Berater hätten laut Luther „wissen müssen, dass die Bühnen Risiken im Rahmen einer Kapitalanlage vermeiden wollten“. Eine Anlageoption ohne Eigensicherung hätte daher gar nicht empfohlen werden dürfen, so die Experten weiter. Auch die bereits 2020 erfolgte kritische Berichterstattung über die Greensill Bank in nationalen und internationalen Wirtschaftsmedien hätte ICFB berücksichtigen und die Bühnen entsprechend aufklären müssen, meint Luther.

Die Kanzlei empfiehlt daher der Stadt ausweislich der Vorlage, Schadensersatzansprüche in Höhe des vollen Betrags von 15 Millionen Euro an den Finanzberater zu stellen. Das solle zunächst außergerichtlich versucht werden, auf dem Verhandlungsweg. „Sollte der Versuch einer gütlichen Einigung scheitern, würde die Verwaltung eine gerichtliche Durchsetzung der Schadensersatzansprüche empfehlen“, so das Fazit der Vorlage.

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