Auf der Intensivstation sei die 76-Jährige ihren Verletzungen erlegen, erklärte ihr Bruder und Generalbevollmächtigter.
Fahrlässige Tötung?Demenzerkrankte stirbt nach Sturz in Seniorenheim in Köln

Symbolbild: In ihrem Rollstuhl fiel die Verstorbene eine ungerichtete Nottreppe hinunter. Laut ihrem Bruder habe sie dadurch zahlreiche Knochenbrüche und weitere Verletzungen erlitten.
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Eine demenzerkrankte Seniorin erlag nach einem Sturz in ihrem Pflegeheim in der Nacht vor Heiligabend ihren Verletzungen, wie ihr Bruder und Gerneralbevollmächtiger Harald S. mitteilte. Die 76-Jährige fiel am 10. Dezember in ihrem Rollstuhl eine ungesicherte Notausgangstreppe hinunter (wir berichteten).
S. stellte nach dem Sturz Strafanzeige gegen das Maternus Seniorencentrum in Rodenkirchen und die Trägergesellschaft „Cura“, was die Polizei bestätigte, die den Fall an die Staatsanwaltschaft übergab. Nach dem Tod seiner Schwester ermittele laut S. nun die Kriminalpolizei. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage am Dienstagnachmittag, dass man derzeit noch die genauen Umstände des Todes untersuche. Je nach Ergebnis werde danach ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. S. hofft, dass dabei konkret dem Verdacht auf fahrlässige Tötung nachgegangen wird.
Die Treppe, auf der sich der Unfall ereignete, ist über einen Gang mit der Raucherterrasse verbunden. Diese war für alle Bewohnenden frei zugänglich, wie eine Sprecherin von „Cura“ bestätigte. Die Verstorbene habe sich dort regelmäßig aufgehalten. Dass sich am Treppenabgang kein Fallschutz befand, bestätigte die Sprecherin ebenfalls.
Feuerwehr und Seniorenheim widersprechen sich
In der Vergangenheit habe es einen Fallschutz gegeben. Das legen auch Fotos von S. nahe, die Metallvorrichtungen an den Wänden der Treppe zeigen. Die Feuerwehr Köln habe laut der „Cura“-Sprecherin nach einer Begehung gefordert, den Schutz zu demontieren. Die Stadt Köln widersprach dieser Aussage. Zuletzt sei die Einrichtung 2022 überprüft worden. „Weder bei dieser noch bei vorhergehenden Besichtigungen wurde ein Entfernen des beschriebenen Gitters gefordert“, heißt es in einer Mitteilung.
Intensiver beaufsichtigt wurden die Bewohnenden trotz eines fehlenden Fallschutzes nicht. „Unsere Einrichtung ist keine geschlossene Einrichtung. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben das Recht auf Bewegungsfreiheit“, erklärtet die „Cura“-Sprecherin. Laut S. lebte seine Schwester neben ihrer Demenzerkrankung auch mit der Nervenkrankheit Multiple Sklerose (MS). Durch den Sturz habe sie zahlreiche Knochenbrüche, sowie „eine Vielzahl weiterer erheblicher Verletzungen“ erlitten.
