Wegen der Weihnachtsmarkt-Saison gilt am Kölner Hauptbahnhof ein Mitführverbot für Waffen. Allgemeinverfügung auch für andere Bahnhöfe.
Zum Beginn der WeihnachtsmärkteBundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen in Köln und Bonn

Für den Kölner Hauptbahnhof und andere Bahnhöfe gilt während der Weihnachtsmarkt-Saison eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei. (Symbolbild)
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Anlässlich der beginnenden Weihnachtsmarkt-Saison hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen verbietet. Im Bereich der Bundespolizeiinspektion Köln sind davon der Kölner und Bonner Hauptbahnhof, der Bahnhof Siegburg/Bonn sowie der Bahnhof Siegen betroffen.
Verbot gilt ganztägig bis Ende Dezember
Das Verbot gilt in der Zeit vom 17. November 2025 bis einschließlich 30. Dezember 2025 und ist ganztägig wirksam. Es untersagt, „gefährliche Gegenstände mitzuführen, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen“, schreibt die Bundespolizei.
Die Maßnahme solle die Sicherheit im Bahnverkehr erhöhen und gleichzeitig als Gefahrenfilter für die Weihnachtsmärkte in den Innenstädten dienen. Die Bundespolizei hat angekündigt, die Einhaltung der Allgemeinverfügung in den genannten Bahnhöfen verstärkt zu überwachen. (red)

