Streit in NeuehrenfeldStadt Köln reißt Garage ohne Ersatz ab – Eigentümerin sauer

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Ulrike Vossbeck-Knüppel vor den Resten ihrer Garage

Köln-Neuehrenfeld – Als Ulrike Vossbeck-Knüppel Mitte der 90er-Jahre das Haus in der Overbeckstraße 69 kaufte, wollte sie sich damit für die Rente absichern: Neun Mietwohnungen und ein Garagenhof, der 13 Stellplätze für Pkw bereitstellt. Nun hat die 62-Jährige wegen einer dieser Garagen Ärger mit der Stadt Köln, der ihr in „vielen Nächten den Schlaf geraubt hat”, wie sie heute erzählt.

Das Fundament für den Zwist mit der Stadt Köln wurde im Jahr 2016 gelegt: An das Grundstück von Vossbeck-Knüppel grenzt das Schulgebäude Overbeckstraße 71-73 an, das derzeit als Interimsquartier der Helios-Schule genutzt wird. Bevor diese in die Räumlichkeit einzog, musste das über 100 Jahre alte Gebäude jedoch saniert werden: Fenster- und Maueröffnungen in der Turnhallenwand sollten verschlossen, die Putzoberfläche der Fassade erneuert werden.

Stadt Köln hält Vereinbarung mit Garagenbesitzern nicht ein

Um die Sanierungsarbeiten am Schulgebäude vorzunehmen, benötigte die Stadt Köln Zugang zum Grundstück Vossbeck-Knüppels. Diese genehmigte die Nutzung durch die Stadt, beide Parteien hielten die entsprechenden Abmachungen in einer nachbarschaftlichen Verordnung unterzeichnet fest. Gerüste sollten hochgezogen, das Dach und der Brandgiebel ‘ertüchtigt’, die Hofflächenbefestigung entlang der Grenzwand aufgeschnitten und der Wandfuß freigeschachtet werden.

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Für die alte Garage fehlte laut Stadt die Baugenehmigung.

So weit so gut - wären im Zuge der Sanierungen keine weiteren Bauschäden der Schule vorgefunden worden, durch die sich die Maßnahmen deutlich verzögerten. Unter anderem sollte nun noch eine Wärmedämmung in die Wand der Turnhalle integriert werden. Allerdings grenzte an diese Wand eine der Garagen von Ulrike Vossbeck-Knüppel. Ein „teilweiser Rückbau” dieser Garage wurde erforderlich. Ergänzend zur Vereinbarung aus dem Jahr 2016 hielten beide Parteien im Oktober 2019 fest: „Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erfolgt die vollständige Wiederherstellung der entstandenen Beschädigungen an der Garage.” Auch sollte ein neuer Dachanschluss an die geänderte Turnhallenfassade erfolgen. Bis heute ist beides nicht geschehen.

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Ulrike Vossbeck-Knüppel wartet noch immer auf die vertraglich festgehaltene Wiedererrichtung ihrer Garage - wie auch auf die Mietzahlungen der Stadt Köln. Schließlich hatte man sich darauf geeinigt, dass die Stadt bis zum Abschluss der Arbeiten 70 Euro pro Monat zahlen sollte. Anderthalb Jahre lang ist das auch geschehen, seit Januar 2020 aber hat Vossbeck-Knüppel keinen Cent mehr gesehen: „Das ist wie ein Schlag ins Gesicht”, sagt die 62-Jährige, während sie sich in ihrem Garagenhof umsieht: „Wir mussten im Zuge der Bauarbeiten Wasserschäden und Mietminderungen tolerieren, aber das ist wirklich die Krönung.”

Darum baut die Stadt Köln die Garage nicht wieder auf

Warum aber will die Stadt die Garage nicht wieder aufbauen? Dafür fehle laut Gebäudewirtschaft eine Baugenehmigung. Das Wohnhaus wurde in den 50er-Jahren wiedererrichtet, nachdem es im Krieg zerstört wurde. Der Wiederaufbau des Hauses selbst wurde 1956 genehmigt, allerdings gäbe es im Archiv des Bauamtes keine entsprechende Akte für die Garagen.

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Eigentlich wollte die Stadt Köln die Garage in der Overbeckstraße wieder aufbauen.

Damit die Stadt Köln ihren Verpflichtungen nachkommen könne, so heißt es in einem Schreiben aus dem November 2020, müsse also zunächst geprüft werden, ob die Wiedererrichtung der Garage genehmigungspflichtig sei. Zwei Monate später steht für die Stadt fest: Ja, ist sie. Zudem hätten sich Zweifel eingestellt, ob die anderen Garagen im Hof überhaupt genehmigungsfähig seien: „Wenn sich die Garagen rechtswidrig auf dem Grundstück befinden, hätten sie weder gebaut noch vermietet werden dürfen”, schreibt ein Mitarbeiter der Gebäudewirtschaft an das Ehepaar Vossbeck-Knüppel, „der Abbruch einer solchen Garage kann also keinen Schaden darstellen.” Ebenso folgerichtig könne es gar keinen Mietausfall geben - schließlich sei eine nicht genehmigungsfähige Garage grundsätzlich abzureißen und könne daher nicht vermietet werden. 

Kölner Paar schaltet im Streit mit der Stadt einen Anwalt ein

Mit dieser E-Mail der Gebäudewirtschaft war es für Ulrike Vossbeck-Knüppel und ihren Mann Peter genug. Letzterer ist schließlich selbst Bausachverständiger sowie Architekt und diese Gangart wollten sich die beiden nicht gefallen lassen: „Erst zerstören sie dein Eigentum und sagen dann einfach: Pech gehabt!”, moniert Ulrike Vossbeck-Knüppel, die im letzten Jahr dann ihren Anwalt einschaltete: „Während der Vertragsverhandlungen war nie die Rede davon, dass für die Wiedererrichtung der Garage eine Baugenehmigung erforderlich sein soll”, argumentiert dieser und bevollmächtigt die Stadt dazu, eine Baugenehmigung für die Garage zu erwirken.

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Stattdessen will die Stadt Köln jedoch eine Entschädigung für die Inanspruchnahme der Hofflächen sowie eine pauschale Abgeltung für den in Anführungsstriche gesetzten „Verlust” der Garage zahlen. Wiederaufbauen will sie diese nicht: „Im Zuge der Vorbereitung für den Wiederaufbau der Garage, erkundigte sich die städtische Gebäudewirtschaft gemäß ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten nach der baurechtlichen Zulässigkeit der abgebrochenen Garage", erklärt die Stadt Köln auf Anfrage. Da Vossbeck-Knüppel keine Baugenehmigung vorweisen konnte und auch „Nachforschungen beim städtischen Bauaufsichtamt und dem Bauaktenarchiv" erfolglos waren, sei davon auszuegehen, „dass es sich bei der abgebrochenen Garage um einen nicht genehmigten Bau handelte." 

Aus demselben Grund habe man schließlich auch die Ausgleichszahlungen für die ausbleibenden Mieteinnahmen ausgesetzt - schließlich, so sagt die Stadt, seien diese in der Annahme zugesagt worden, dass die Garage genehmigt sei: „Da dies nicht der Fall ist, fehlt auch die Geschäftsgrundlage für diesen Teil der Vereinbarung."

Eigentümerin der Garagen in Ehrenfeld ist sauer

Die Gebeäudewirtschaft, so die Stadt weiter, hätte Vossbeck-Knüppel jedoch erklärt, ihrer Verpflichtung zur Wiedererrichtung der Garage nachzukommen, wenn die Eigentümerin die dafür erforderliche Genehmigung erwirke - schließlich könne und dürfe die Gebäudewirtschaft die Wiedererrichtung einer Garage nicht vornhemen, wenn die Baugenehmigung für diese fehlt.

Für Vossbeck-Knüppel aber ist das Verhalten der Stadt nicht nachvollziehbar: „Mir wurde gesagt, ich könne den Stellplatz ja auch ohne Garage vermieten, da würde man in Ehrenfeld auch genügend Geld für bekommen”, erzählt die 62-Jährige, „aber darum geht es nicht. Es geht darum, wie die Stadt mit ihren Bürgern umgeht. So nach dem Motto: ‘Vielen Dank, und jetzt kannst du gucken, wie du zurande kommst.’”

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