Versuchter MordPascha-Prostituierte fast erwürgt - zehn Jahre Gefängnis

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Symbolbild.

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  • Im vergangenen Jahr hatte ein 39-Jähriger im Bordell Pascha eine Prostituierte beinahe erwürgt, um sie auszurauben.
  • Eine erfahrene Rechtsmedizinerin hatte ausgesagt, in ihrem Berufsleben derartige Verletzungen „nur an Menschen gesehen zu haben, die den Würgeangriff nicht überlebten“.

Köln – Der Mann, der im Juni vergangenen Jahres im Bordell Pascha eine Prostituierte beinahe erwürgt hatte, um sie auszurauben, muss wegen versuchten Mordes ins Gefängnis. Vor dem Kölner Landgericht wurde er zu zehn Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Sein Opfer hatte im letzten Moment den Notknopf gedrückt, so dass Sicherheitskräfte ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten mit Tritten und Schlägen zu Boden von ihr abhielten.

Der Staatsanwalt war in seinem Plädoyer drei Monate über das verhängte Strafmaß hinausgegangen. Strafmildernd hielt er dem Angeklagten zugute, dass die Sicherheitskräfte ihn bei der Überwältigung „über das Notwendige hinaus heftig malträtiert hätten“. Gleichwohl war er der Meinung, dass der Angeklagte sich bei den Türstehern hätte bedanken müssen, „dafür, dass sie der Frau das Leben gerettet haben“. Eine erfahrene Rechtsmedizinerin hatte ausgesagt, in ihrem Berufsleben derartige Verletzungen „nur an Menschen gesehen zu haben, die den Würgeangriff nicht überlebten“.

Geldprobleme als Motiv

Kopfschüttelnd erinnerten sich Richter und Ankläger  am Ende des Prozesses noch einmal an die  Aussage eines Kripobeamten, der den Angeklagten unmittelbar nach der Festnahme vernommen hatte: Dabei sei der Täter nur von dem Gedanken beherrscht gewesen, dass sein gerade bestellter Neuwagen doch bitte abbestellt werden solle, weil er ohnehin finanziell stark angeschlagen sei. Geldprobleme hatte er dann auch als Motiv für den Mordversuch angegeben. Trotz eines Nettoeinkommens von 2100 Euro als Schweißer kam der nach Einschätzung der Kammer „kontaktarme, einfach gestrickte Mann“ nicht über die Runden, weil er sein Geld in Spielkasinos verspielte und sein Dispositionskredit bis zum Anschlag ausgereizt war.

Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor dem Haftrichter hatte er nach Aussagen des Anklägers ein „lupenreines Geständnis“ abgelegt, um im Prozess dann eine  Wendung um 180 Grad hinzulegen: „Ich habe nie einen Menschen töten wollen“, seine Aussage bei der Polizei sei „reine Verarsche“ gewesen. „Ich habe denen doch nur erzählt, was sie hören wollten“, sagte er auf der Anklagebank.

„Kaltblütige Tatplanung“

„Meinen Sie, wir glauben Ihnen diese Schweinerei?“ ging der Staatsanwalt in seinem Plädoyer hart mit dem Angeklagten ins Gericht. Allein die Tatsache, dass der 39-Jährige im Prozess signalisierte, der Prostituierten 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen zu wollen, war für den Ankläger ein Strafmilderungsgrund. In seinem Plädoyer sprach er von einer „äußerst kaltblütigen, berechnenden Tatplanung“ und nannte das Aussageverhalten des Täters „eine Verhöhnung des Opfers“.

Das Gericht schloss sich in allen Punkten dem Plädoyer an: „Es ist nur einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass das Opfer den Anschlag überlebt hat.“ Immerhin habe die Tat gleich drei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke, Habgier und Verdeckung einer Straftat.    

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