Im Prozess um eine erfrorene Bergsteigerin in Österreich hat sich eine Ex-Freundin geäußert. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen.
„Dann war er einfach weg“Ex-Freundin belastet Bergsteiger im Großglockner-Prozess

Ein Bergsteiger genießt die Aussicht auf den Großglockner in Kärnten. (Archivbild)
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Im Prozess um eine erfrorene Bergsteigerin in Österreich, die von ihrem Lebensgefährten und Bergpartner am Großglockner zurückgelassen worden war, hat sich auch eine Ex-Freundin geäußert und Zweifel am Verhalten des am Donnerstagabend verurteilten Mannes geweckt.
Der 37-jährige Bergpartner der Frau wurde schließlich wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 9.400 Euro verurteilt. Der Prozess hatte schon im Vorfeld für Diskussion und Medienberichte rund um die Welt gesorgt.
„Schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, seine 33 Jahre alte Freundin im Januar 2025 bei einer Tour auf Österreichs höchstem Berg, dem Großglockner, „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen zu haben. Neun Punkte wurden ihm angelastet, darunter ein zu später Start, die falsche Ausrüstung und unterlassene Hilfeleistung.

Der Angeklagte sitzt im Saal im Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung, nachdem seine Freundin im Jänner 2025 am Großglockner erfroren war. (Archivbild)
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Der Richter, der ebenfalls als erfahrener Alpinist gilt, sah die Klagepunkte teilweise erfüllt. Mildernd für das Urteil führte der Richter eine „mediale Vorverurteilung“ des Angeklagten an. In sozialen Medien und Zeitungen hatten Bergsteiger in den vergangenen Wochen massiv über die Hintergründe des Falls spekuliert.
Tod am Großglockner: Frau soll auf allen Vieren gekrochen sein
Im Fokus des Prozesses stand auch die Frage, wie viel Verantwortung der Bergführer bei gemeinsamen Touren trägt. Die Verteidigung unterstrich wiederholt die Eigenverantwortung der Frau. Das bergaffine Duo habe die Touren stets gemeinsam geplant.
Hingegen hielt der Richter in seiner Urteilsbegründung gegenüber dem Verurteilten fest: „Ihr wart keine gleichwertige Tourengemeinschaft.“ Die Verstorbene habe sich in die Obhut des Erfahreneren begeben. „Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod“, sagte der Richter. Zuletzt sei die Frau nur mehr auf allen Vieren gekrochen. Da der 37-Jährige jedoch versucht habe, Hilfe zu holen, sei er „nicht als Mörder“ anzusehen, so der Richter.
Ex-Freundin belastet Alpinisten: „Ich war am Ende meiner Kräfte“
Der Bergsteiger hatte unterdessen vor Gericht erklärt, „dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist“. Schuldig bekannte sich der 37-Jährige allerdings nicht. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, behauptete der Mann. Aus Sicht des Richters lag jedoch ein großer Teil der Verantwortung bei dem deutlich erfahreneren Angeklagten.
Zweifel an dem 37-Jährigen hatten im Prozess auch Aussagen einer Ex-Freundin des Mannes geweckt. Auch sie habe er einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten, erklärte die Frau. „Dann war er auf einmal weg“, sagte sie. „Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte“, schilderte die Zeugin weiter.
Auch diese Aussage bezog der Richter schließlich mit ein. „Weitergehen um jeden Preis“, das sei offenbar die Einstellung des 37-Jährigen, der offenkundig Schwierigkeiten damit habe, mit dem unterschiedlichen Leistungsniveau seiner Bergpartnerinnen umzugehen. (das/kna)

