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Prozess in NRWÄrztin nach Tod eines Babys verurteilt

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Ein Schild mit der Aufschrift Kreißsaal hängt in einem Krankenhaus.

Ein Schild mit der Aufschrift Kreißsaal hängt in einem Krankenhaus. (Symbolbild)

Weil eine Ärztin laut Gericht die Situation eines Neugeborenen „grob fehlerhaft“ eingeschätzt hat, wurde sie verurteilt. Das Gericht sah die Schuld als erwiesen an.

Nach dem Tod eines Neugeborenen ist eine Ärztin eines Herner Krankenhauses wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden. Das Bochumer Landgericht hat am Donnerstag eine Geldstrafe von 15.000 Euro verhängt (150 Tagessätze).

Herne: Ärztin hat laut Gericht Situation „grob fehlerhaft“ eingeschätzt

Laut Urteil hatte die 34-jährige Ärztin bei der Geburt am 4. August 2018 trotz dramatischer Komplikationen keinen Kaiserschnitt durchgeführt. Sie habe die Situation „grob fehlerhaft“ eingeschätzt. Schon rund vier Stunden vor der Geburt hätten sich Anzeichen für eine mögliche Sauerstoffunterversorgung des ungeborenen Kindes gezeigt. Trotzdem sei nichts unternommen worden.

„Bei einem Kaiserschnitt zu diesem Zeitpunkt wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein gesundes Kind zur Welt gekommen“, so Richter Thorsten Fülber bei der Urteilsbegründung. Das Baby war stattdessen mit einer Saugglocke geholt worden.

Zum Zeitpunkt der Geburt gab es weder Herzschlag noch Atmung. Das Neugeborene war sofort reanimiert und in die Kinderklinik nach Witten gebracht worden. Doch auch dort hatten die Ärzte nichts mehr tun können. Das Kind starb anderthalb Tage nach der Geburt. (dpa)

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