Ein Radfahrer schlägt einen Politiker nieder. Weil dieser nicht einsieht, die 475 Euro für den Rettungswagen selbst zu tragen, geht er freiwillig in Beugehaft – für den Straftäter hat der Vorfall keine Folgen.
Angriff auf KommunalpolitikerOpfer soll für Rettungswagen zahlen – und geht aus Protest in Haft

Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht zu einem Einsatzort. (Symbolbild)
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Das Schreiben der Obergerichtsvollzieherin ist unmissverständlich. Am kommenden Montag soll sich Herr Uwe Bretthauer in ihrem Büro einfinden, damit er in Beugehaft genommen werden kann. Er war Opfer einer Gewalttat und weigert sich, dafür 475 Euro zu bezahlen. Die Obergerichtsvollzieherin bittet ihn, zum Termin auch wirklich zu erscheinen, „um unnötiges Aufsehen zu vermeiden“. Denn sonst riskiere er „eine Verhaftung zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, unter Umständen mit polizeilicher Unterstützung“.
Der 74-jährige Zahnarzt im Ruhestand ist fassungslos. Als Kommunalpolitiker in Hannover hatte er im September 2021 eine Wahlkampfveranstaltung seines FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner unterstützt.
Rücksichtloser Radfahrer schlägt Kommunalpolitiker
Während der Veranstaltung hatte er einen rücksichtslosen Radfahrer darauf hingewiesen, dass man in der Fußgängerzone nicht Rad fahren dürfe. Daraufhin schlug dieser ihn nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Zeugen zu Boden. Die Zeugen hielten den Täter fest, bis die Polizei kam. Bretthauer erstattete Anzeige.
Mit Verdacht auf Gehirnerschütterung brachte ihn ein Rettungswagen der Feuerwehr ins Krankenhaus. Für diese Fahrt soll Bretthauer jetzt bezahlen, 317 Euro plus diverse Säumniszuschläge und Mahnkosten.
„Es geht mir nicht um das Geld“
„Es geht mir nicht um das Geld“, sagt Bretthauer. Es sei für ihn eine Frage der demokratischen Überzeugung, dass für die Folgen einer Gewalttat nicht das Opfer zur Kasse gebeten werden dürfe. Vier Briefe hat er bereits an die Stadtspitze geschrieben. Denn die Feuerwehr, von der die Rechnung für die Rettungsfahrt stammt, ist eine Behörde der Stadt.
Bretthauers Argumentation: In Sonntagsreden werde stets betont, dass man Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker vor den Folgen von Aggression und Gewalt schützen müsse. Auch Hannover Bürgermeister Belit Onay (Grüne) habe sich so geäußert. „Der Staat konnte mich offenbar nicht schützen, aber dass er nun von mir auch noch Geld für die Folgen will, das widerstrebt mir“, sagt er.
Bürgermeister: Rechtliche Rahmenbedingungen lassen keine andere Entscheidung zu
Mitte November hat Bürgermeister Onay freundlich, aber abschlägig auf den jüngsten Bittbrief geantwortet. In dem Schreiben steht, dass die „rechtlichen Rahmenbedingungen und daraus resultierenden Abrechnungsmodalitäten von Rettungseinsätzen“ keine andere Entscheidung zuließen, als den Betrag einzutreiben. Natürlich heißt es in dem Brief an Bretthauer auch, Onay nehme „Ihr Anliegen sehr ernst und bedaure nochmals ausdrücklich diesen brutalen Angriff auf Ihre Person“. Aber in der Sache bleibt es dabei: Die Feuerwehr fordert das Geld.
Nun ist die Sachlage tatsächlich etwas verzwickt. Der Großteil der Bevölkerung merkt finanziell nichts davon, wer den Rettungswagentransport ins Krankenhaus bezahlt. Denn normalerweise übernimmt das die eigene Krankenkasse. Der Arzt im Ruhestand aber ist privat versichert, „und weil ich eigentlich immer gesund bin, habe ich eine Selbstbeteiligung von 1200 Euro vereinbart“, sagt er. Deshalb bezahlt seine Krankenkasse die Rettungswagenfahrt nicht.
Opfer geht in Beugehaft
Es gehört zur bitteren Ironie des Vorgangs, dass das Gewaltopfer nun also in Beugehaft gehen soll, während der Täter für die Tat nicht verurteilt wurde. Denn der Angriff des heute 25-jährigen Mannes, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einem Lastenrad unterwegs war, war nicht seine einzige Straftat.
Er gilt als polizeibekannt, weil er offenbar eine niedrige Gewaltschwelle hat. Recherchen der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ ergaben: Er ist wegen mindestens eines anderen, ähnlichen Vergehens verurteilt worden – und weil der Angriff gegen Zahnarzt Bretthauer das Strafmaß „nicht bedeutend erhöht hätte“, wie Oberstaatsanwältin Irene Silinger sagt, ist das Verfahren in der Angelegenheit eingestellt worden.
Straftäter frei, Opfer geht ins Gefängnis
Silinger weiß, dass solche Vorgänge unpopulär sind. Es macht sich nie gut in der Öffentlichkeit, wenn ein Straftäter für eine erwiesene, konkret belegbare Straftat nicht verurteilt wird. Sie weist deshalb darauf hin, dass es dem Geschädigten zusteht, unabhängig vom Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter zu stellen – ihn also wegen der Rettungswagenfahrt auf Zahlung zu verklagen, möglicherweise auch auf Schmerzensgeld.
Am Ende aber läuft es immer darauf hinaus, dass das Opfer sich kümmern soll. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Gewaltopfer Bretthauer kennt diese Argumentationen. „Die einen werfen mir durch die Blume vor, dass es doch meine Schuld sei, wenn ich privat versichert sei, die anderen erwarten, dass ich als Leidtragender jetzt auch noch Prozesse gegen den Täter führen soll, die wahrscheinlich aussichtslos sind“, ärgert er sich: „Am Ende aber läuft es immer darauf hinaus, dass das Opfer sich kümmern soll. Das kann ich nicht nachvollziehen.“
Die körperlichen Blessuren sind verheilt
Bretthauer hatte von dem gewaltsamen Übergriff keine Gehirnerschütterung davongetragen. Fotos, die unmittelbar nach der Tat gefertigt wurden, zeigen Blutergüsse an seinem Ellenbogen. Sie stammen von dem Sturz, als der Täter ihn zu Boden schlug. Die körperlichen Blessuren sind längst verheilt. Am nächsten Montag kommen Blessuren anderer Art hinzu, wenn der 74-Jährige ins Gefängnis wandert, weil er nicht für die Aggression eines anderen zahlen will. (rnd)
