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Strafverfahren bei BesitzDrogenbeauftragte wirbt für Cannabis-Obergrenze

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Cannabis

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Berlin – Die Bundes-Drogenbeauftragte Marlene Mortler hat für eine einheitliche Obergrenze für Cannabis in Deutschland geworben, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können. Dies schaffe Klarheit und verhindere einen „Cannabis-Tourismus“ zwischen den einzelnen Bundesländern, sagte die CSU-Politikerin. „Kiffen ist überall gleich gefährlich.“ Sie begrüße es, dass die Länder-Justizminister bei ihrer am Mittwoch beginnenden Konferenz in Eisenach über eine Obergrenze beraten wollen.

Eigenbedarf bis zu 15 Gramm

Es geht um Mengen, die als Eigenbedarf gelten, so dass Verfahren eingestellt werden können. Je nach Land sind es zwischen sechs und 15 Gramm.

Auch der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte, eine bundesweite Obergrenze sei für eine einheitliche Rechtsanwendung sinnvoll. „Aber nur dann, wenn sie – wie derzeit in Bayern und den meisten Ländern – bei sechs Gramm liegt.“ Da der durchschnittliche Wirkstoffgehalt bei Cannabis stetig steige, sei eine höhere Grenze aus Gründen der Gesundheitsfürsorge einfach nicht vertretbar. Selbst bei „schlechter Qualität“ reiche eine Bruttomenge von sechs Gramm aus, „um mindestens drei Rauschzustände herbeizuführen.“

Mortler betonte: „Cannabis ist und bleibt trauriger Spitzenreiter unter den illegalen Drogen, was die Zahl der Behandlungsfälle betrifft.“ Konsumenten müssten schneller Hilfs- und Beratungsangebote erhalten und dies nicht erst, wenn sie sich wegen Abhängigkeit in Therapie begeben. Die Länder sollten daher auch frühe Hilfen für Betroffene verbessern. (dpa)