Wegen Nazi-ÄußerungenLandtag will angeblich Immunität von Björn Höcke aufheben

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Höcke DPA 241121

Der Thüringer Landtagsabgeordnete Björn Höcke (AfD) muss sich erneut wegen rechtspopulistischer Äußerungen verantworten.

Erfurt – Der Justizausschuss im Thüringer Landtag will angeblich am Mittwoch die Immunität des AfD-Landtagsabgeordneten und -Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke aufheben. Dies berichtet „Der Spiegel". Grund dafür ist ein Begehren der Staatsanwaltschaft Halle, die wegen einer nationalsozialistischen Äußerung Höckes ermittelt. Sebastian Striegel, der Vorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt, hatte den AfD-Politiker aufgrund einer Rede angezeigt, die Höcke im Mai in Merseburg gehalten hatte. Höcke hatte diese mit der Losung „Alles für Deutschland" beendet.

Höcke könnte damit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben, die in Deutschland strafbar sind. Bei der von ihm verwendeten Losung handelt es sich nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags um eine Losung der SA, der Kampforganisation der NSDAP. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht zu dem Begehren.

Björn Höcke: Meinungsführer des rechten Flügels der AfD

Anzeigensteller Striegel behauptet, Höcke hätte die ihm vorgeworfene Aussage in Merseburg wohl kaum spontan getätigt. „Die Äußerung erfolgt als Abschluss einer durchorchestrierten Rede durch den Vertreter einer Partei, die in Thüringen Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist. Der angezeigte Redner darf gerichtsfest als ›Faschist‹ bezeichnet werden, weil dieses Werturteil auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe", schreibt Striegel in seinem Antrag, aus dem „Der Spiegel" zitiert.

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Die SA-Losung wurde bereits von anderen AfD-Politikern genutzt, in Brandenburg sorgte ein Wahlplakat mit einem ähnlichen Spruch für Empörung. In den vorherigen Fällen bestritten die betroffenen Parteimitglieder jeweils, um die historische Bedeutung ihres Spruchs gewusst zu haben.

Björn Höcke gilt als Mitbegründer des mittlerweile offiziell aufgelösten „Flügels" der AfD, der als rechtsextrem vom Bundesverfassungsschutz eingestuft wurde. Auch Höcke selbst wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft, ihm werden faschistische, rassistische und antisemitische Äußerungen vorgeworfen. Sollte er seine Immunität verlieren, könnte gegen Höcke ein Strafverfahren angestrebt werden. (shh)

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