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Jurist in Rekordzeit befördertBlitz-Karriere eines NRW-Beamten wirft Fragen auf

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Landesvertretung

Die NRW-Vertretung in Berlin 

Düsseldorf/Berlin – Die steile Karriere eines Top-Beamten in der Landesvertretung von Nordrhein-Westfalen in Berlin führt zu Nachfragen der Opposition im Düsseldorfer Landtag. Der neue Leiter der „Botschaft von NRW“ in der Bundeshauptstadt, Matthias R., wurde innerhalb von nur vier Jahren vom Oberregierungsrat (Besoldungsstufe A14) zum Ministerialdirigenten (B 7) befördert.

Ging dabei alles mit rechten Dingen zu? Oder spielte politische Einflussnahme eine Rolle? Die SPD hat jetzt eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu dieser Personalie gestellt. „Von Stellensprüngen und Sprungbeförderungen – was hat es mit der Dotierung der Leitung der Landesvertretung in Berlin auf sich?“, lautet die Überschrift.

Die meisten Karrieren verlaufen zäh

Beamten-Karrieren verlaufen in NRW vielfach zäh und wenig spektakulär. Deswegen löst die schnelle Beförderung des promovierten Juristen R. von A14 auf B7 bei vielen Bediensteten, die oft ein ganzes Berufsleben daran arbeiten, in Spitzenpositionen zu gelangen, erhebliche Verwundung aus. Der Gehaltssprung ist in dem Fall erheblich: Ein Oberregierungsrat erhält ein maximales Brutto-Grundgehalt von 6081,24 Euro, Ministerialdirigenten werden mit 10.508,92 brutto besoldet.

B7-Stelle im Etat nicht eingeplant

Die SPD will jetzt wissen, unter welchen Vorzeichen es zu der Blitz-Karriere kommen konnte. Stefan Zimkeit, Finanzexperte der Landtagsfraktion, schreibt in seiner Anfrage, ursprünglich sei die Leitung der Landesvertretung nach B4 (Monats-Brutto: 8.909,07 Euro) besoldet worden. „Das ist insofern bemerkenswert, als dass im Haushalt der Staatskanzlei für das laufende Haushaltsjahr gar keine B7-Stelle für die Landesvertretung geführt wird“, so Zimkeit.

Examen mit Bestnoten 

In der Staatskanzlei wird die Unterstellung, bei der Beförderung habe es Unregelmäßigkeiten gegeben, zurückgewiesen. In der Regierungszentrale verweist man auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf die außergewöhnliche Qualifikation des Mitarbeiters: „Herr Doktor R. hat sein 1. Juristisches Staatsexamen als Landesbester mit der Ausnahmenote sehr gut und das 2. Examen ebenfalls mit Prädikat absolviert.“ Seine juristische Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin sei mit der Bestnote „summa cum laude“ bewertet und mit dem Konrad-Redeker-Preis ausgezeichnet worden.

R. hatte sein Referendariat unter anderem am Bundesverfassungsgericht und im Innenministerium NRW abgeleistet. „Er war Mitarbeiter der Prozessbevollmächtigten des Bundesrats im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und hat fünf Jahre lang als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin gearbeitet. Das Land war vor dem Hintergrund seiner herausragenden Qualifikationen und praktischen Erfahrungen erfreut, ihn im Jahr 2018 für den Landesdienst gewinnen und ihn im Landesdienst halten zu können“, so die Staatskanzlei.

R. war 2018 als Persönlicher Referent des Staatssekretärs Mark Speich (CDU) eingestellt worden. Im Jahr darauf kam es tatsächlich zu einer außerplanmäßigen Beförderung von der Besoldungsgruppe A14 auf A16. „Vor dem Hintergrund der außerordentlichen Qualifikationen von Herrn R., die Ausnahmecharakter haben, hat der Landespersonalausschuss – ein unabhängiges Gremium, in dem neben Regierungsvertretern auch der Landesrechnungshof, Gewerkschaften und kommunale Spitzenverbände vertreten sind – im Jahr 2019 seiner Beförderung zugestimmt“, hieß es.

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Reguläre Karrieresprünge

Die Karrieresprünge danach seien regulär verlaufen: Beförderungen vom Ministerialrat (A16) zum Leitenden Ministerialrat (B4) und dann zum Ministerialdirigenten (B7) würden nach dem geltenden Beamtenrecht ohne Mitwirkung des Landespersonalausschusses erfolgen, erklärte die Staatskanzlei. 

Wurde die Leitungsstelle aufgewertet?

Die SPD will jetzt wissen, ob die einzige mit B7 dotierte Stelle bei der Ruhr-Konferenz dazu genutzt wurde, die Stelle als Leiter der Landesvertretung in Berlin „aufzuwerten“. Die Landesregierung hat nun vier Wochen Zeit, um die Anfrage zu beantworten.

„Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen gefördert werden, das steht außer Frage“, erklärte Zimkeit. „Bei sogenannten Sprungbeförderungen, die außerhalb der dafür üblichen und bewährten Wege erfolgen, muss man jedoch sehr genau hinschauen. Da entsteht schnell der Verdacht politischer Einflussnahme und Begünstigung zulasten anderer Kolleginnen und Kollegen. Den muss die Landesregierung ausräumen."

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