Die Plattform zeigt auch kostenpflichtige Sprechstunden an, wenn man explizit nur nach Kassen-Terminen sucht. Verbraucherschützer hatten dagegen geklagt.
Privat, statt KasseGericht verurteilt Terminportal Doctolib wegen Irreführung

Das Portal für Arzttermine Doctolib musste eine Niederlage vor Gericht einstecken.
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Das Landgericht Berlin hat der Arzttermin-Buchungsplattform Doctolib untersagt, gesetzlich Versicherten auch dann kostenpflichtige Privatsprechstunden anzuzeigen, wenn diese ausdrücklich nur nach Terminen für Kassenpatienten suchen. Die Anzeige von Selbstzahler-Terminen bei anderslautender Filtereinstellung sei irreführend, urteilten die Richter und gaben damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht, der gegen die Plattform geklagt hatte. Das Urteil liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
Mindeststandards gefordert
Der Verband begrüßte die Entscheidung. „Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müssen Privatsprechstunden und Selbstzahler-Termine eindeutig als solche gekennzeichnet werden“, sagte vzbv-Vorstandschefin Ramona Pop dem RND. „Terminportale dürfen gesetzlich Versicherte nicht in die Irre führen“, mahnte sie. Pop forderte gleichzeitig die Politik auf, verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale festzulegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil Doctolib Berufung gegen sie eingelegt hat (Az. 52 O 149/25).
Ein Warnhinweis reicht nicht
Laut dem Urteil listet Doctolib nach der Auswahl der Filterfunktion „€ Gesetzlich“ – versehen mit dem Hinweis „Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ - auch Privatsprechstunden auf, die gesetzlich Versicherte dann selbst bezahlen müssen. Dieser Filter erwecke den Eindruck, die Auswahl auf Behandlungen nach den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und Selbstzahler-Leistungen auszuschließen, erklärten die Richter. Da das aber nicht der Fall sei, handele es sich um eine Irreführung der Nutzer.
Diese wird nach Einschätzung des Gerichts auch nicht dadurch entkräftet, dass vor der finalen Terminbuchung ein Warnhinweis angezeigt wird, wonach gesetzlich Versicherte diese Behandlung selbst bezahlen müssen und gegebenenfalls sogar Vorkasse in bar nötig ist.
Doctolib hatte in dem Verfahren argumentiert, über die Wahlmöglichkeiten transparent zu informieren. Eine Irreführung werde durch die Warnhinweise ausgeschlossen, erklärte das Unternehmen vor Gericht.
Dass bei der umstrittenen Filtereinstellung auch Termine in Privatpraxen erschienen, begründete Doctolib mit der aktuellen Gesetzeslage, nach der gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Umständen auch Privatrechnungen übernehmen. Im Urteil heißt es dazu allerdings, die Anzeige von Privatterminen sei dennoch nicht gerechtfertigt, weil die Kassen privatärztliche Honorare in der Regel nicht vollständig erstatteten.

