Auch Reisepass betroffenAmpel beschließt große Änderung bei Beantragung von Personalausweisen

Lesezeit 2 Minuten
Ein Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland steckt in einem Portemonnaie, nur die obere Ecke der Karte schaut heraus.

Ab 2025 soll die Beantragung von Personalausweis und Reisepass umfassend digitalisiert werden. Auch das Passfoto muss nicht mehr beim Behördengang mitgebracht werden.

Das Kabinett der Bundesregierung kündigt zahlreiche Änderungen für den Personalausweis oder Reisepass an. Sie werden zeitnah umgesetzt.

Die Ampel-Regierung hat zahlreiche Änderungen für neue Personalausweise und Reisepässe beschlossen, die bereits ab 2025 in Kraft treten sollen. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch (27. März) für eine umfassende Reform, die den Beantragungsprozess digitalisieren soll.

Das Passfoto soll erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auch digital übermittelt werden können. Bei Behördengängen musste bisher immer ein biometrisches Bild mitgebracht werden, das anschließend für den Personalausweis oder Reisepass verwendet wurde.

Personalausweis: Ampel-Regierung beschließt Änderung für Passfoto und Unterschrift

Neben dem Passfoto sollen auch Fingerabdrücke und Unterschriften künftig digital erfasst werden. Allerdings geht dies noch nicht von zuhause aus: Für die Übermittlung soll ein in den Behörden bereitstehender Fotoautomat genutzt werden, von dem die Daten sicher an die entsprechenden Sachbearbeiter übermittelt werden.

Die Änderungen sollen ab Ende April 2025 in Kraft treten. Auch für Menschen, die sich in Deutschland einbürgern lassen, soll die Beantragung deutlich vereinfacht werden. Geplant ist zudem die Möglichkeit, sich per E-Mail an das Ablaufdatum eines Ausweisdokuments erinnern zu lassen, um rechtzeitig einen neuen Termin zu machen.

Reisepass und Personalausweis betroffen: Große Änderungen ab 2025

Eine weitere Neuerung wurde von dem Ampel-Kabinett ebenfalls abgesegnet: Personalausweise und Reisepässe können ab 2025 auch per Post zugestellt werden, zuvor war das nur im Express-Verfahren etwa bei Reisepässen möglich. Der zuvor obligatorische Gang zum Amt entfällt damit.

Endgültig beschlossen ist die Gesetzesänderung noch nicht, der Bundesrat muss die Entscheidung noch absegnen. Im Gegensatz zum vor allem von der Union kritisierten Cannabisgesetz wird allerdings mit wenig Gegenwehr gerechnet. SPD, FDP und Grüne hatten bereits zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt, Behördengänge durch neue Gesetzgebung Schritt für Schritt zu vereinfachen. (shh)

KStA abonnieren