Anleitung für EigentümerFristende naht – So füllen Sie die Grundsteuer-Erklärung ohne Elster aus

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Wer eine Immobilie besitzt, muss wegen der Grundsteuerreform eine Erklärung abgeben.

Köln – Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung läuft am 31. Januar 2023 ab. Bis dahin müssen Immobilien-Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Angaben gemacht haben. Vielen bereitet das über die Steuerplattform Elster Probleme. Welche Möglichkeiten bestehen, die Erklärung auch ohne Elster abzugeben. 

Wer in Deutschland eine Immobilie besitzt, den treibt seit Monaten ein Thema um. Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer und Eigentümerinnen für ihre Häuser oder Wohnungen eine Erklärung abgeben, nachdem die Frist bereits Mitte Oktober verlängert wurde. Auf dieser Grundlage werden rund 36 Millionen Grundstücke im Zuge der Grundsteuerreform neu bewertet.

Diese Steuererklärung außer der Reihe bereitet vielen Probleme. Abgegeben werden soll sie über Elster, doch die Steuerplattform hatte vor allem zu Beginn technische Probleme. Hinzu kommt, die Beschaffung und Eingabe der Daten ist für Laien eine verzwickte Aufgabe. (Lesen Sie hier, was Sie dazu wissen müssen und wie man die Erklärung bei Elster im Einzelnen ausfüllt.)

Das dürfte ein Grund sein, weshalb bis Ende Dezember 2022 in Nordrhein-Westfalen laut der dortigen Finanzämter nur etwa die Hälfte der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuer-Erklärung abgegeben haben. Fest steht, die Erklärung muss gemacht werden, sonst drohen Bußgelder. Wenn auch nicht direkt: „Ich rechne eher damit, dass erneute Aufforderungen zum ersten Quartal 2023 verschickt werden“, sagt Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln.

Grundsteuererklärung ohne Elster: Nicht alle Bundesländer machen mit beim Bundesmodell

Kann, wer mit Elster überfordert ist, auf die analoge Abgabe umsteigen? „Die Finanzverwaltung empfiehlt die Abgabe über das Online-Finanzamt Elster“, so Tim Fraßmann, Pressesprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Der Vorteil: Durch den digitalen Service würden die Eingaben zur Feststellungserklärung der Grundsteuer vor Abgabe automatisch auf Plausibilität geprüft. Aber: „Wer die Feststellungserklärung zur Grundsteuer per Papier abgeben möchte, kann die Unterlagen telefonisch beim Finanzamt anfragen oder direkt vor Ort im Finanzamt abholen.“

Und es gibt einen weiteren Weg: Für die Mehrzahl der Bundesländer besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer-Erklärung digital ohne Elster abzugeben. Über die Plattform grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de des Bundesfinanzministeriums.

Voraussetzung, damit Sie Ihre Grundsteuer ohne Elster erklären können

Die Seite wurde laut Ministerium speziell für Privatpersonen entwickelt, um ihnen die Abgabe „so stressfrei wie möglich zu machen“. „Das Portal eignet sich für Fälle mit einfachen Eigentumsverhältnissen, so ist die Nutzung etwa nicht möglich, wenn Grundstück und Gebäude unterschiedliche Eigentümer haben“, erklärt Steuerberater Hagemeister.

Nutzen kann die Plattform, wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Entwickelt wurde die Seite für die elf Bundesländer, die am Bundesmodell für die Steuererklärung teilnehmen. Das sind: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Diese Angaben sollten Sie vor dem Ausfüllen der Grundsteuererklärung bereithalten

Für die Abgabe der Erklärung auf grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de benötigen Sie folgende Daten: Größe des Grundstücks, Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück, für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück, Steuernummer/Aktenzeichen des Grundstücks, Bodenrichtwert, genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949), Wohnfläche, Anzahl der Garagenstellplätze, Steuer-Identifikationsnummer aller Eigentümer, Kontaktdaten der Eigentümer und deren Anteile am Eigentum.

Liegt die Immobilie oder das Grundstück in NRW, tragen Sie diese Daten aus folgenden Quellen zusammen: Aus dem Informationsschreiben des Finanzamts und dem beigefügten Datenstammblatt, Angaben zu Ihrem Grundstück finden Sie im Grundsteuerportal (grundsteuer-geodaten.nrw.de). Möglicherweise brauchen Sie darüber hinaus die Teilungserklärung bei Wohnungseigentum oder den Kauf-/Schenkungsvertrag.

Registrierung beim Online-Portal

Vor der Registrierung klicken Sie sich zunächst durch mehrere Fragen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Sie Ihre Erklärung über das Portal abgeben können. Wem die Nutzung bestätigt wird, der kann sich anschließend mit einer gültigen E-Mail-Adresse anmelden. Hierfür klicken Sie auf den Anmeldelink in der E-Mail oder kopieren den Link direkt in die Adresszeile des Browsers. Öffnen Sie den Link mit demselben Browser auf demselben Gerät, das Sie bei der Registrierung verwendet haben. Nur so können Sie auf die gespeicherten Daten im Cookie Ihres Browsers wieder zugreifen.

Freischaltcode beantragen und in der Zwischenzeit Daten ausfüllen

Nach der Registrierung beantragen Sie einen Freischaltcode. Der Code aus zwölf Zeichen und Ziffern identifiziert Sie als Person, die die Erklärung abgibt. Sie erhalten ihn per Post. Für den Antrag brauchen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum. Die Steueridentifikationsnummer finden Sie zum Beispiel auf einem Einkommensteuerbescheid.

Bis Sie die Freischaltung zugeschickt bekommen, kann es bis zu 14 Tage dauern. In dieser Zeit können Sie das Formular schon ausfüllen. Ist der Code da, melden Sie sich wieder an, geben ihn ein und schicken die Grundsteuererklärung ab.

Ausfüllen und Eintragen der gesammelten Grundsteuer-Daten in folgender Reihenfolge

In folgenden Schritten tragen Sie Ihre Daten ein: Art des Grundstücks (Ein- oder Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Land), Adresse des Grundstücks, Steuernummer oder Aktenzeichen und die Gemeindezugehörigkeit.

Anschließend geben Sie den Bodenrichtwert je m2 ein, diesen können Sie über boris.nrw.de oder grundsteuer-geodaten.nrw.de abrufen. In seltenen Fällen verläuft über das Grundstück eine Grenze zwischen zwei Bodenrichtwertzonen, das ist dann anzugeben. Es folgt die Anzahl der im Grundbuchauszug aufgeführten Grundstücksflächen. Der Name der Gemarkung des Grundstückes, optional auch die Nummer des Grundbuchblattes. Erfragt werden nun Flur und Flurnummer und als nächstes die Größe der Grundstücksfläche in m2.

Grundsteuer: Geben Sie an, wann Ihre Immobilie gebaut wurde

Machen Sie dann Ihre Angaben zum Gebäude, etwa ob es vor 1949 gebaut wurde. Bei bebauten Grundstücken wird die Wohnfläche erfragt. Der Grundriss ist im Kaufvertrag oder Bauunterlagen angegeben. Finden Sie keine Angaben, müssen Sie im schlimmsten Fall nachmessen. Eine Anleitung hierzu finden Sie unter grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de im Hilfebereich unter „Konkrete Felder im Formular“. Außerdem geben Sie die Anzahl der zum Eigentum gehörenden Garagenstellplätze an.

Anschließend wählen Sie die Anzahl der Eigentümer des Grundstücks aus und tragen deren persönliche Daten inklusive deren Steueridentifikationsnummer ein. Optional nennen Sie noch gesetzliche Vertreter oder Empfangsbevollmächtigte des Grundsteuererklärenden, dann haben Sie Ihre Erklärung ausgefüllt.

Erklärung zur Grundsteuer absenden und Dokumente herunterladen

Ist die Erklärung vollständig ausgefüllt und mit dem Freischaltcode ans Finanzamt übermittelt, sollten Sie im Anschluss zwei Dokumente herunterladen, ein Transferticket und eine PDF-Datei mit Ihren Angaben. Beide dokumentieren, dass Sie Ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Achtung, beide Dokumente können nur innerhalb von 60 Minuten nach dem Abschicken heruntergeladen werden, anschließend werden diese von den Servern des Portals gelöscht.

Um zu prüfen, ob die Abgabe erfolgreich war, fordert man erneut eine E-Mail mit einem Anmeldelink an, der wieder im selben Browser zu öffnen ist. Haben Sie die Erklärung erfolgreich abgebeben, bekommen Sie bei diesem erneuten Einloggen eine Seite mit der Meldung angezeigt: „Ihre Grundsteuererklärung wurde erfolgreich versendet“. Sie haben es geschafft, gönnen Sie sich eine angemessene Belohnung für Ihre Mühe! (mit dpa) 

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