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Start am Mittwoch200 Euro vom Bund – So bekommen Studierende endlich ihre Energiepauschale

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Studierende sitzen in einem Hörsaal.

Das Warten hat ein Ende: Am 15. März bekommen auch Studierende ihre Einmalzahlung.

Schon im September kam die Ankündigung, nun können Studierende und Fachschüler endlich die Energiepauschale bekommen. Wir erklären, wie.

Am Mittwoch ist es so weit: Ein knappes halbes Jahr nach Beschluss kann die Energiepauschale für Studierende endlich flächendeckend beantragt werden. Studierenden soll so im Zuge der Energiekrise mit einer Soforthilfe von 200 Euro unter die Arme gegriffen werden. Wir erklären, was Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler genau wissen müssen und wie sie an das Geld kommen.

Wann kommt die Energiepauschale für Studierende?

Nach der Ankündigung im September und dem Gesetzesbeschluss im Dezember soll es am 15. März endlich so weit sein. Dann können alle, denen die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zusteht, die Auszahlung beantragen.

Wer bekommt die Energiepauschale für Studierende?

Wichtig ist der Stichtag: Wer am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung war, kann die Energiepreispauschale beantragen. Das gilt für Studierende wie für Fachschülerinnen und Fachschüler.

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Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, Voraussetzung ist lediglich ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zum genannten Stichtag. Ein Semester oder Praktikum im Ausland stehe dem nicht entgegen, betont das Bundesministerium für Bildung.

Bekomme ich die Energiepauschale auch, wenn mein Studium inzwischen abgeschlossen ist?

Menschen, die mittlerweile nicht mehr an ihrer Ausbildungsstätte sind, weil sie ihr Studium oder ihre Fachausbildung nach dem Stichtag abgeschlossen haben, können das Geld ebenfalls beantragen.

Kann ich das Geld auch beantragen, wenn ich schon andere Soforthilfen erhalten habe?

Andere Soforthilfen stehen der Energiepauschale für Studierende nicht im Weg. Wer beispielsweise schon über einen Nebenjob die für Erwerbstätige fälligen 300 Euro erhalten hat, kann trotzdem die Einmalzahlung für Studierende beantragen.

Wie bekomme ich die Energiepauschale?

Eine automatische Auszahlung, wie beispielsweise bei der Soforthilfe für Rentnerinnen und Rentner, ist bei Studierenden nicht möglich, weil Bund und Ländern keine Kontoverbindungen vorliegen. Deshalb muss die Einmalzahlung beantragt werden. Das geht über die Plattform einmalzahlung200.de.

Wann kann ich die Energiepauschale beantragen?

Die Pauschale kann ab dem 15. März beantragt werden. Ausgewählte Ausbildungsstätten befinden sich bereits in einer Testphase, hier kann das Geld schon seit Ende Februar beantragt werden. Teilnehmer an dieser Pilotphase sind unter anderem die Hochschule Reutlingen und die Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg.

Was benötige ich, um die Energiepauschale beantragen zu können?

Den Startschuss gibt in jedem Fall die Ausbildungsstätte. Also Universität oder Fachschule. Sie sendet allen Berechtigten einen persönlichen Zugangscode zu oder stellt diesen in einem ihrer Portale zur Verfügung. In einer Anmeldemaske auf der Plattform einmalzahlung200.de muss zuerst dieser Code eingegeben werden. Dann kann der Antrag gestellt werden. In diesem muss unter anderem die IBAN des Kontos, auf das das Geld überwiesen werden soll, angegeben werden. Laut Bildungsministerium ist der Antrag „kurz und schnell“ ausgefüllt. Änderungen am Verfahren sind allerdings noch möglich, da es sich aktuell noch in der Testphase befindet.

Doch das allein reicht noch nicht. Für den Antrag wird außerdem ein BundID-Konto benötigt. Damit sollen unter anderem doppelte Auszahlungen verhindert werden. Mit einem BundID-Konto können sich Bürgerinnen und Bürger ausweisen, wenn sie Verwaltungsangelegenheiten über das Internet erledigen.

Ein solches Konto kann online angelegt werden, benötigt wird dafür entweder ein Elster-Zertifikat oder ein Ausweis mit Onlinefunktion (eID) samt einer zugehörigen App, mit der man die Ausweisdokumente auslesen kann – etwa die „AusweisApp2“. Die Anmeldung funktioniert auch ohne diese Optionen und einfach nur mit einer Kombination aus Nutzername und Passwort. Dann benötigt man für den Antrag allerdings einen zweiten Code, den ebenfalls die Ausbildungsstätte versendet. Das BundID-Konto kann bereits jetzt angelegt werden, hier werden persönliche Daten benötigt.

Bereits im Vorfeld haben sich aber wohl nur wenige der knapp 3,5 Millionen Anspruchsberechtigten ein BundID-Konto angelegt. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, verfügten bis Anfang März gut 500.000 Bürgerinnen und Bürger über ein BundID-Konto. In den vergangenen Wochen habe es über 100.000 Neuregistrierungen gegeben.

Müssen auch Beziehende von Bafög die Energiepauschale beantragen?

Die Kontodaten von Bafög-Bezieherinnen und -Beziehern sind bei den Behörden vorhanden. Doch auch sie müssen die Energiepauschale wie andere Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler über die Plattform beantragen.

Wie wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Wurde dem Antrag stattgegeben, erhalten die jeweiligen Berechtigten eine Bestätigung per E-Mail. Das Geld wird dann an die im Antrag angegebene Kontonummer überwiesen.

Wann landet die Energiepauschale auf meinem Konto?

Wie schnell der Antrag nach Abschluss des Verfahrens geprüft wird und wann das Geld dann tatsächlich auf dem Konto landet, ist noch offen.

Wird die Energiepauschale besteuert?

Nein. „Die Einmalzahlung wird nicht der Besteuerung unterliegen“, schreibt das Bildungsministerium.

Wer hilft bei speziellen Fragen rund um die Energiepauschale?

Bei konkreten Fragen oder Problemen beim Antrag hilft die Info-Hotline des Bildungsministeriums weiter. Diese ist dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter 0800 2623 003 zu erreichen. (mit dpa/afp)

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