Abo

Frau vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen

1 min

Frankfurt/Main – Mit einem Freispruch ist vor dem Amtsgericht Frankfurt ein Prozess um Geldwäsche im Volumen von 1,2 Millionen Euro zu Ende gegangen. Es sei nicht nachzuweisen, dass die 30 Jahre alte Angeklagte gewusst habe, woher das Geld stammte, das ihr von ihren in China wohnenden Eltern überwiesen worden war, befand das Gericht am Montag. Ungeachtet des Urteils zogen die Richter den Geldbetrag jedoch ein - bis mögliche Eigentümer ihre Ansprüche geltend machen, behält die Staatskasse das Geld.

Nachdem das Geld im Frühjahr 2019 auf dem Konto der Studentin eingegangen war, hatte die Bank nach Vorschrift eine Anzeige an Polizei und Staatsanwaltschaft erstattet. Das Geld wurde beschlagnahmt und die Kontoinhaberin wegen Geldwäsche angeklagt. Vor Gericht beteuerte sie, das Geld sei ihr von den Eltern überwiesen worden und stammte aus einem Hausverkauf. Sie habe damit in Frankfurt eine Eigentumswohnung kaufen wollen. Laut Urteil war diese Einlassung nicht zu widerlegen. Die Ermittlungen hatten zwischenzeitlich ergeben, dass das Geld aus Großbetrügereien in China stammte. Deshalb verfügte das Gericht auch die Einziehung des Betrages. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220829-99-556162/2 (dpa/lhe)