Heimatumlage-Klage: Kommunen wollen Finanzhoheit behalten
Wiesbaden – Das Land Hessen und fünf Kommunen streiten vor dem Staatsgerichtshof über die Verteilung von Finanzmitteln für die Städte und Gemeinden. In der mündlichen Verhandlung geht es um die im Gesetz „Starke Heimat Hessen” verankerte Heimatumlage. Die Kläger sehen sich durch das Gesetz in ihrem in der hessischen Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.
In dem am Mittwoch in Wiesbaden gestarteten Verfahren werden die kommunalen Grundrechtsklagen der Gemeinde Biebergemünd sowie der Städte Büdingen, Schwalbach am Taunus, Stadtallendorf und der Stadt Frankfurt behandelt. Der Staatsgerichtshof hat beide Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung verbunden. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Hessen gleich am Mittwoch ist nicht zu erwarten.
Die Heimatumlage gibt es in Hessen seit dem Jahr 2020 und dient zur Finanzierung des Programms „Starke Heimat Hessen”. Nachdem die erhöhte Gewerbesteuerumlage Ende 2019 ausgelaufen ist, stehen den Kommunen mit dem Programm über den kommunalen Finanzausgleich nun rund 300 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung. Die Kommunen fordern, dass ihnen diese Mittel ohne jede Zweckbindung zur Verfügung gestellt werden. Weitere rund 100 Millionen Euro verbleiben jährlich direkt bei den Kommunen.
Die Mittel aus der Heimatumlage sind zum einen zweckgebunden und werden etwa zur Stärkung der Kinderbetreuung und für Verwaltungskräfte an Schulen sowie für die Digitalisierung und die Krankenhäuser in den Kommunen eingesetzt. Zum anderen wird das Aufkommen zur zusätzlichen Aufstockung der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich verwendet.
Die Stadt Frankfurt hatte ihre Klage auch damit begründet, dass mit dem Programm in die Finanzhoheit der Kommunen eingegriffen werde. Das Land setze die Mittel zur Finanzierung von Aufgaben ein, für die die Kommunen ein eigenes finanzielles Engagement der Regierung erwarteten.
Das Land weist die Vorwürfe als in der Sache unbegründet zurück. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht werde durch das Gesetz nicht verletzt, sondern durch die Umverteilung von Finanzmitteln gestärkt, erklärte das Finanzministerium. Das betreffe sowohl die Pflicht- als auch ihre freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Die kommunalen Einnahmen aus der stark schwankenden und in Hessen besonders ungleich verteilten Gewerbesteuer würden durch das Programm ersetzt.
Das Land habe sich bewusst für die Erhebung der Heimatumlage entschieden und dabei das Staatsziel zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Blick gehabt, betonte das Finanzministerium. Finanzschwächere Kommunen profitierten von der Regelung.
„Aus kommunaler Sicht hat die Heimatumlage viele praktische Nachteile und Konstruktionsfehler”, erklärte dagegen David Rauber, Geschäftsführer des hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB). Diese Mängel seien auch verfassungsrechtlich von Bedeutung. Alle Städte und Gemeinden müssten erst einmal frei verwendbares Steuergeld abgeben. „Dann legt allein das Land fest, was damit passiert. Das Geld geht noch nicht einmal allein an Städte und Gemeinden, sondern auch an private Firmen wie Krankenhaus-Unternehmen, an nicht-kommunale Kita-Träger oder an die Landkreise.”
Die Folge sei, dass die Städte und Gemeinden erhebliche Teile ihres Geldes auf jeden Fall nicht wiedersehen würden. „Und die Mittel, die noch an die Gemeinden fließen, sind dann überwiegend nach den Vorgaben des Landes zu verwenden, nur ein kleinerer Teil fließe ohne Zweckbindung”, kritisierte der Geschäftsführer.
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