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Keine Verfolgung? Flüchtling klagt gegen BAMF-Entscheidung

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Frankfurt/Main – In seiner Heimat Algerien konnte er als Homosexueller nicht offen leben, als Flüchtling in Deutschland engagiert er sich in der queeren Community. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte allerdings den Folgeantrag des in einer geschützten Unterkunft in Frankfurt lebenden Mannes ab. An diesem Dienstag befasst sich das Frankfurter Verwaltungsgericht mit dem Fall, da der Flüchtling Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt hat.

Der 35-jährige hatte sich sowohl in den Medien als auch bei öffentlichen Veranstaltungen für die Rechte homosexueller Geflüchteter eingesetzt und über die Verfolgung von Homosexuellen in Algerien gesprochen. Sein erster Asylantrag war im März 2020 abgelehnt worden. Damals hieß es zur Begründung, dass das Risiko für Homosexuelle in Algerien nicht so erheblich sei, dass von einer „flüchtlingsschutzrelevanten Verfolgung” auszugehen sei. Auch ein Folgeantrag nach einer Verhaftungswelle von Homosexuellen in Algerien im Jahr 2020 wurde vom BAMF abgewiesen.

© dpa-infocom, dpa:220815-99-397021/2 (dpa/lhe)