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Neuer Bußgeldkatalog: Mehr Einnahmen aus Verkehrsverstößen

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Kassel – Die Einführung des neuen Bußgeldkatalogs im vergangenen November hat den öffentlichen Kassen in Hessen deutlich mehr Einnahmen beschert. Die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) in Kassel verzeichnete in der ersten Jahreshälfte 2022 nach eigenen Angaben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Plus von mehr als 11 Millionen Euro. Die Steigerung sei überwiegend auf die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zurückzuführen, teilte die ZBS auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Da in der neuen Verordnung viele Verstöße aus dem Bereich der sogenannten geringfügigen Ordnungswidrigkeiten in den Bereich der schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten angehoben worden seien, beobachte die Behörde erwartungsgemäß einen Rückgang von Anzeigen im geringfügigen Bereich und einen Anstieg der Anzeigen im schwerwiegenden Bereich. Zu den geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zählen Sanktionen bis einschließlich 55 Euro, zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten jene ab 60 Euro.

Monatlich gehen laut der Behörde seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs etwa 10.000 mehr Anzeigen im schwerwiegenden Bereich ein als zuvor. Auch diese Steigerung führt die ZBS hauptsächlich auf die neue Verordnung zurück. „Grundsätzlich ist aber nicht auszuschließen, dass auch weitere Faktoren bei einem Anstieg oder Rückgang der Anzeigen eine Rolle spielen, wie zum Beispiel eine Änderung des Anzeigenvolumens oder das Anzeigeverhalten der örtlichen Ordnungsbehörden.”

Im November 2021 war der neue Bußgeldkatalog nach zähen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten. Wer beispielsweise rechtswidrig auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe parkt, dem können bis zu 110 Euro Strafe drohen.

© dpa-infocom, dpa:220827-99-531822/2 (dpa/lhe)