Mordprozess BonnMutter soll Vierjährigen umgebracht haben

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Gerichtssaal_Siegburg

Symbolbild.

Bonn/Euskirchen – Mit dem Fall einer Mutter, die ihren vierjährigen Sohn getötet haben soll, muss sich das Bonner Schwurgericht beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft hat die heute 42-Jährige aus der Stadt Euskirchen wegen heimtückischen Mordes angeklagt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag auf Anfrage mitteilte. Allerdings soll die Frau die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. Seit dem Tag der Tat ist sie vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Laut Anklage soll sich das unfassbare Geschehen in der Nacht vom zum 6. Juni ereignet haben. Damals habe die 42-jährige, die bereits seit vielen Jahren in psychiatrischer Behandlung gewesen sein soll, beschlossen, sich umzubringen. Da sie ihren vierjährigen Sohn nicht alleine habe zurücklassen wollen, habe sie sich dazu entschieden, auch ihm das Leben zu nehmen. Am Abend, vor dem Schlafengehen, soll sie dem Kind zunächst Medikamente, wohl Beruhigungsmittel in hoher Dosierung, verabreicht haben. Als sie in der Nacht gesehen habe, dass ihr Sohn immer noch atmete, soll sie gegen 2 Uhr dem Jungen zweimal mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen und ihn anschließend erwürgt haben.

Der Auslöser für die Tat ist unklar

Am Nachmittag gegen 16 Uhr rief die 42-Jährige ihre Psychologin an und berichtete der Frau von ihrem verzweifelten Zustand. Die Psychologin alarmierte sofort Familienangehörige, die ihrerseits eine Nachbarin um Hilfe baten, die im Haus der Angeklagten lebt.

In der Wohnung fand die Nachbarin Mutter und Sohn leblos auf dem Fußboden liegend. Der herbeigerufene Notarzt konnte dem Kind nicht mehr helfen. Die 42-Jährige war bewusstlos und blutete stark. Sie wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in die Klink gebracht.

Der Auslöser für die Verzweiflungstat sei den Ermittlern nicht bekannt, so die Gerichtssprecherin. Die Ehe mit dem Vater des Kindes war lange zuvor bereits in die Brüche gegangen. Die Eheleute lebten getrennt, wobei der Vater weiterhin erziehungsberechtigt gewesen sein soll. Bereits vor der Geburt des Sohnes soll die 42-Jährige psychische Probleme gehabt haben.

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Zum Prozess vor dem Bonner Landgericht sind zwei Sachverständige geladen. Eine Rechtsmedizinerin soll sich zur Todesursache äußern, ein psychiatrischer Gutachter zur Persönlichkeit der 42-Jährigen sowie zu deren Schuldfähigkeit. Auch der Vater des getöteten Kindes ist als Zeuge geladen.

Der Prozessauftakt ist für den 8. November terminiert. Die Kammer hat für das Verfahren fünf Verhandlungstage angesetzt.

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