Fristen laufen abDer Badespaß am Kronenburger See hängt am seidenen Faden

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Der Kronenburger See ist im Winterstau.

Bleibt der Kronenburger See auch 2023 im Winterstau und der Badebetrieb verboten? In fünf Tagen läuft dafür eine Genehmigungsfrist bei der Bezirksregierung ab.

Eine Liste mit Auflagen der Bezirksregierung muss abgearbeitet werden, damit der Badebetrieb am Kronenburger See genehmigt werden kann.

Jetzt läuft dem Zweckverband Kronenburger See tatsächlich die Zeit davon. Denn auch nach der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung bleibt offen, ob in diesem Jahr im See gebadet werden kann oder nicht.

„Das ist doch einfach unerträglich! Wir sitzen hier und starren aufs Telefon, ob uns die Bezirksregierung Köln anruft, oder nicht.“ Ulrich Böttger (Grüne) machte aus seinem Ärger keinen Hehl. Zum 1. März fordert die Bezirksregierung Köln wie berichtet den Nachweis einer abgearbeiteten Auflagenliste, um den Sommerstau und damit den Badebetrieb ab dem 1. Mai genehmigen zu können. Doch seitens des Zweckverbands Kronenburger See ist in der Sache bisher wenig geschehen.

Ulrich Böttger erhebt schwere Vorwürfe

Böttger blieb mit seiner Kritik in der Sitzung alleine. Doch hat er deshalb unrecht? Er kenne die Auflagen-Liste aus einem Schreiben der   Bezirksregierung Köln vom 4. Januar jedenfalls seit Dezember, so Böttger. Ein Krisengespräch – so wird man es im Nachhinein nennen müssen – fand daraufhin am 30. Januar zwischen Zweckverbandsvertretern und Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk in Kronenburg statt. „Da versprach er uns, dass wir binnen einer Woche einen Rückruf seiner Fachabteilung erhalten würden“, so Bürgermeister Jan Lembach für die die Geschäfte des Zweckverbands führende Gemeinde Dahlem. Und es passierte: nichts.

Das konnte Böttger nicht beruhigen: „In so einer dringenden Sache muss man auch mal selber zum Telefonhörer greifen und die Bezirksregierung anrufen. Oder man fährt mal nach Köln!“ Das waren schwere Vorwürfe wegen entstandener Versäumnisse seitens der Zweckverbandleitung. In dem Moment, der Rest der Verbandsvertreter schwieg, hätte man eine Stecknadel im Sitzungssaal des Rathauses fallen hören können.

Die Beseitigung aller Flutschäden dauert mindestens bis 2024

Bleibt es dabei, läuft in fünf Tagen – dazwischen ist ein Wochenende – die Frist zur Genehmigung des Sommerstaus am Kronenburger See ab. Und der Badebetrieb wäre das zweite Jahr in Folge verboten. Dabei geht es im Kern um die Erfüllung von zwei der fünf Auflagen.

Zum einen geht es darum, dass „alle weiteren Schäden, die sich aus dem Hochwasserereignis 2021 an der Stauanlage ergeben haben, beseitigt sein müssen“. Für Dahlems Bürgermeister Jan Lembach ist das schlicht ein Unding: „Das muss da raus.“ Nach derzeitigem Sachstand dauerten die nötigen Reparaturarbeiten bis 2024 an, möglicherweise länger. Darüber sei die Aufsichtsbehörde   informiert. „Wenn das so gemeint ist, wie es da steht, ist das nicht zu leisten bis zum Sommerstau am 1. Mai“, so Lembach. Da habe offenbar eine Fachabteilung „am grünen Tisch“ Auflagen formuliert, monierte auch Sitzungsleiter Mathias Brandenburg aus Kronenburg.

Muss für den See eigens ein Ingenieur eingestellt werden?

Noch kritischer sieht man im Gremium die Forderung, einen wasserbautechnisch versierten Fachingenieur in Vollzeit einzustellen. Im Stellenplan des Haushalts 2023 für den Zweckverband, der im Laufe der Sitzung ebenfalls verabschiedet wurde, fehlt die Position. „Was macht der anders als unsere beiden Talsperrenwärter, die wir schon haben?“ fragte   Lembach. Doch die Forderung der Aufsichtsbehörde steht im Raum. Auch nachdem sich Versuche, über den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) einen Ingenieur zur Mitbetreuung des Kronenburger Sees „auszuleihen“, zerschlagen hatten. Im Rathaus in Schmidtheim fragt man sich, warum der WVER für 13 Talsperren maximal zwei Ingenieure hat, man für die eine am Kronenburger See aber nun auf einmal eine ganze Ingenieur-Planstelle braucht.

„Wenn das so ist, warum fragen Sie nicht eines der Ingenieurbüros, mit denen Gemeinde und Zweckverband zusammenarbeiten, ob sie uns im Rahmen eines Beratervertrages helfen können?“ wollte   Ulrich Böttger wissen. Auch hier musste Lembach einräumen, dass dies bisher nicht geschehen sei.

Am Ende erhielt die Verwaltung   den Auftrag, das bisher Versäumte so schnell wie möglich nachzuholen. Mehr ergab die Beratung des Tagesordnungspunktes „Sommerstau 2023“ nicht. Und der Countdown für den möglichen Badebetrieb am Kronenburger See läuft.

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