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Kommentar zur JSG ErftVon Betrug zu sprechen, schießt über das Ziel hinaus

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Nachspielzeit am grünen Tisch? Der Sieg der JSG Erft, die von Jehon Vatovci angetrieben wurde, könnte zur Niederlage werden.

Euskirchen – Regeln sind Regeln. Und Regeln müssen eingehalten werden. Aber was ist, wenn die Regeln nicht klar formuliert sind? Wenn es Interpretationsspielraum gibt? Dann kann es mitunter nur Verlierer geben. Genau dieses Schicksal droht den B-Junioren der JSG Erft.

Der Verein hat zwei jüngere Spieler in einer älteren Mannschaft eingesetzt. So weit, so gut. Laut Statuten dürfen Jugendliche allerdings keine zwei Spiele an einem Tag absolvieren. Genau das haben die beiden JSG-Kicker aber getan. Zunächst in einem Freundschaftsspiel, dann in einer Meisterschaftspartie. Ob die Jugendlichen nur nicht in zwei Pflichtspielen spielen dürfen oder auch Freundschaftsspiele zählen, ist in der Spielordnung nicht explizit aufgeführt – ein Versäumnis des Verbands, nicht des Vereins.

Nach zwei Jahren voller Verzicht für die jugendlichen Kicker ist es mehr als verständlich, dass die Jungs Fußball spielen wollen. Egal, ob Freundschafts- oder Pflichtspiel. Wenn sie nach einem Spiel noch drei Stunden auf den Bolzplatz gehen, sagt auch niemand was. Im Gegenteil. Man wäre eher froh, weil sie nicht vor der Playstation rumgammeln. Früher haben Kinder und Jugendliche den ganzen Tag auf dem Sportplatz verbracht. Klar, Jugendliche müssen geschützt werden, der Verband hat eine Fürsorgepflicht. Aber die muss klar formuliert sein.

Betrugsvorwürfe zu hart

Dass ein Verein, der sportlich unterlegen ist, für den es grundsätzlich aber um nichts mehr geht, überlegt Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen, ist verständlich. Regeln sind schließlich Regeln. In diesem Fall aber von Betrug zu sprechen, schießt über das Ziel hinaus.

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Ob diesem Einspruch stattgegeben werden sollte, lässt sich zumindest anzweifeln, denn es gibt immer noch einen Interpretationsspielraum, zumal die Regeln im Seniorenbereich andere sind – und es sogar eine Ausnahme für A-Jugendliche gibt. Und weil die Spielordnung im Fall der JSG eben nicht eindeutig formuliert ist, sollte es am Ende heißen: Im Zweifel für den Angeklagten.