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TerminnotDer Kreis Euskirchen appelliert: Den Führerschein nur tauschen, wenn man dran ist

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Das Bild zeigt einen Papierführerschein, der nun getauscht werden muss und ein Spielzeugauto, in dem eine Hundefigur sitzt.

Der Kreis Euskirchen fordert nur die Menschen auf, den Führerschein zu tauschen, die nun auch dazu aufgerufen sind.

Die Führerscheinstelle Euskirchen meldet hohen Andrang: Umtausch nur bei aktueller Frist, frühzeitig Termine buchen, um Engpässe zu vermeiden.

„Bitte tauschen Sie Ihren Führerschein nur dann, wenn Sie tatsächlich an der Reihe sind“, appelliert Renée Blumenthal, Leiter der Führerscheinstelle des Kreises Euskirchen. Und weiter: „Wenn Sie dran sind und umtauschen müssen, warten Sie bitte nicht bis kurz vor Ablauf der Frist. Beantragen Sie den Umtausch idealerweise sechs bis neun Monate vor dem jeweiligen Stichtag.“

Der Grund für die eindringlichen Hinweise: Nach Angaben der Verwaltung herrscht in der Führerscheinstelle Hochbetrieb – viele Bürgerinnen und Bürger kommen oder schicken Anträge, obwohl sie noch nicht an der Reihe sind. „Das bindet personelle Kapazitäten und führt dazu, dass Menschen mit dringenden Anliegen keine Termine erhalten oder lange warten müssen“, sagt Blumenthal.

340 Anträge in nur einer Woche

Rund drei Viertel aller Termine in der Führerscheinstelle haben ihr zufolge aktuell einen Bezug zum Führerschein-Umtausch. Allein diese Woche seien bis Donnerstag mehr als 340 Anträge eingegangen.

Mit Ablauf des 19. Januar 2026 endete die Umtauschfrist für Führerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Als nächste sind die Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen mit einem Ausstellungsdatum von 2002 bis 2004 an der Reihe, ihren Führerschein in das neue, fälschungssichere EU-Format umzutauschen. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite unter der Ziffer 4a.

Online-Antrag nicht möglich

„Der Umtausch betrifft aber nicht alle Personen“, betont Blumenthal: „Wie schon bei den alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen gilt: Wer vor 1953 geboren wurde, muss nicht zur aktuellen Frist umtauschen.“ Diese Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber haben Zeit bis zum 19. Januar 2033 – unabhängig davon, wann oder in welcher Form der Führerschein ausgestellt wurde.

Alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen danach – ähnlich wie ein Personalausweis – regelmäßig erneuert werden. Das Ablaufdatum findet sich auf der Vorderseite unter Ziffer 4b. Einen festen Stichtag gibt es hier nicht. „Wer sehr früh tauscht, muss entsprechend früher erneut tauschen“, erklärt Blumenthal.

Für den Umtausch gibt es zwei Möglichkeiten: entweder persönlich mit vorheriger Online-Terminreservierung oder durch Übersendung der ausgefüllten Antragsunterlagen per Post. Terminbuchung, Formulare und weitere Informationen sind im Internet zu finden. Dabei hilft es, ins Suchfenster den Begriff „Führerscheinumtausch“ einzugeben. Ein vollständig digitaler Antrag ist aus technischen Gründen noch nicht möglich. Nach Informationen dieser Zeitung arbeitet man mit Hochdruck an der Einrichtung der Schnittstellen.

Das Bild zeigt einen Mann, der eine Unterschrift an dem Automaten macht.

Mit dem Gerät im Kreishaus können Fotos gemacht, aber auch Fingerabdrücke eingescannt werden. Genutzt werden können diese dann von der Führerscheinstelle und dem Ausländeramt.

Auch wenn der eigentliche Antrag noch nicht digital zu stellen ist, können Teile des Antrags digital bei der Führerscheinstelle hinterlegt werden. Möglich macht dies das Speed-Capture-Kiosk: Im Foyer steht ein Gerät, das Fotoapparat mit Fingerabdruck-Scangerät in einem ist. An dem Selbstbedienungsterminal können biometrische Daten wie Fotos, Unterschrift und Fingerabdrücke für die Führerscheinstelle sowie die Ausländerbehörde erfasst und digitalisiert werden. Anwender werden mit einfachen, visualisierten Hinweisen durch den Prozess geführt. Er beginnt mit der Aufnahme des Fotos.

Danach werden die Fingerabdrücke digitalisiert. Parallel dazu erfolgt jeweils die verbindliche Qualitätsprüfung. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, erhält man Hinweise zur Optimierung und der Vorgang wird wiederholt. Danach erfasst das System die Unterschrift.

Die gesamte Erfassung erfolgt zunächst anonymisiert und ohne eine Verknüpfung mit persönlichen Daten. Die Angaben können von der Sachbearbeitung an deren PCs aufgerufen und erst dann mit den Daten des Antragstellers verknüpft werden. Der Speed-Capture-Kiosk ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und nach Abruf automatisch gelöscht.