Bei einem in Zülpich-Füssenich aufgefundenen Kranich wurde das Virus nachgewiesen. In Euskirchen gibt es einen weiteren Verdachtsfall.
Verendeter KranichDie Vogelgrippe hat nachweislich auch den Kreis Euskirchen erreicht

Bisher haben erst wenige Kraniche die Eifel überflogen. Mit ihrer Reise nach Süden steigt auch hier die Gefahr der Vogelgrippe (Archivfoto).
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Es war nur eine Frage der Zeit. Die Geflügelpest (Vogelgrippe) hat nun nachweislich auch den Kreis Euskirchen erreicht. Dies teilte das Veterinäramt des Kreises mit. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe bei einem in Füssenich verendet aufgefundenen Kranich hochpathogenes aviäres Influenza-Virus (HPAI) des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Euskirchen bestätigt.
„Wir rufen alle Geflügelhalter nochmals eindringlich zu erhöhter Vorsicht auf“, sagt Dr. Reinhard Klaas, der Leiter des Kreis-Veterinäramtes: „Es muss jederzeit mit weiteren Fällen gerechnet werden.“ Ein weiterer Geflügelpest-Verdachtsfall, ein verendet aufgefundener Kranich aus dem Stadtgebiet Euskirchen, werde noch im nationalen Referenzlabor untersucht. Mit einem Befund sei in den nächsten Tagen zu rechnen.
Kreis-Veterinäramt weist auf Sicherheitsmaßnahmen hin
Oberste Priorität habe der Schutz gehaltener Vögel, um eine Einschleppung der Geflügelpest in private und gewerbliche Geflügelhaltungen zu vermeiden. „Deshalb müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, eine Einschleppung in die Bestände zu verhindern. Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Tieren“, so Dr. Klaas in einer Pressemitteilung. Die Verantwortung zur Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen liege beim Tierhalter.
Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Euskirchen nochmals auf die Bedeutung der konsequenten Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen hin:
Vorsicht bei der Fütterung und beim Betreten von Ställen
Geflügel soll nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, Futter, Einstreu und Geräte sind wildvogelsicher zu lagern. Für die Tränken sollte ausschließlich frisches Leitungswasser verwendet werden, kein Oberflächenwasser. Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern sollten nicht verfüttert werden.
In den Ställen sollten nur stalleigene Kleidung und stalleigenes Schuhwerk getragen werden, Stall- und Straßenkleidung seien zu trennen. Gerätschaften müssten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Schadnager müssten konsequent bekämpft werden. Neu zugekaufte Tiere müssen erst in Quarantäne. Die Zugänge zur Geflügelhaltung sind vor unbefugtem Betreten zu sichern. An den Stalleingängen sollten Desinfektionsmöglichkeiten für Hände und Schuhe vorhanden sein.
Geflügelhaltung muss angemeldet werden
Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl und der Art der Haltung – sind laut Mitteilung des Kreises verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW (Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen – Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) anzumelden.
Das Veterinäramt Euskirchen erklärte, es beobachte die Lage und passe die Präventionsmaßnahmen – in enger Abstimmung mit den Nachbarkreisen – laufend der aktuellen Seuchenlage an. Nach derzeitigem Sachstand werde eine Aufstallung von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel dringend empfohlen.
Verendet aufgefundene Vögel sollen dem Veterinäramt gemeldet werden
Nicht nur die Halter können dazu beitragen, dass sich die Tierseuche nicht im Kreis Euskirchen ausbreitet. Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest möglichst frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel dem Veterinäramt unter Tel. 02251/15-250 oder per E-Mail zu melden.
Es wird darum gebeten, bei der Meldung den möglichst genauen Fundort (GPS-Daten) und die Art des Vogels anzugeben. Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden.
Informationen gibt es beim Friedrich-Loeffler-Institut
Die Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden.
Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene (stark krankmachende, HP) aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7. Weitere Informationen finden sich online auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln ist laut Mitteilung der Kreisverwaltung derzeit mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion in der Wildvogelpopulation zu rechnen. Deshalb stufe das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen momentan als hoch ein.

