SchöffengerichtProzess um Spielhallenraub in Mechernich endet mit Freispruch

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Das Symbolbild zeigt einen Geldspielautomaten in einer Spielhalle.

Ein 47 Jahre alter Mechernicher war angeklagt, eine Spielhalle überfallen zu haben. Ihm konnte die Tat aber nicht nachgewiesen werden.

Das Euskirchener Schöffengericht hat einen Mechernicher freigesprochen. Er war wegen des Überfalls auf eine Spielhalle angeklagt worden.     

Der Täter war maskiert, er hatte ein Messer in der Hand und sagte kein Wort, als er in der Nacht zum 23. März 2022 eine Spielhalle in Mechernich betrat. Eine Mitarbeiterin hatte gerade die Tageseinnahmen gezählt, der Tresor, in dem sie das Geld deponieren wollte, stand offen. So war es einfach für den letzten Gast des Abends, die Kasse zu plündern. Er entkam mit 3078,57 Euro, die er in eine Einkaufstüte gestopft hatte.       

Wer hinter dem Verbrechen steckt, wird vermutlich nie geklärt werden. Der 47 Jahre alte Daniel M. (Name geändert)  jedenfalls, den die Staatsanwaltschaft in dieser Sache wegen räuberischer Erpressung angeklagt hatte, wurde am Donnerstag vom Euskirchener Schöffengericht unter der Leitung von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen freigesprochen. Ihm konnte die Tat nicht nachgewiesen werden. 

Der Angeklagte war Stammgast in der Mechernicher Spielothek

Daniel M., Stammgast der Spielothek, war dort wenige Minuten vor dem Überfall gewesen, wie er seinen Verteidiger Hagen Seipel vor Gericht erklären ließ. Er habe „fünf Euro verzockt“ und sei kurz vor 1 Uhr gegangen: „Dann hat er noch eine Runde um den Block gedreht, um eine Zigarette zu rauchen.“      

Am nächsten Morgen, so Seipel, erhielt die Freundin von Daniel M. einen Anruf. In Mechernich sei erzählt worden, er habe die Spielhalle überfallen. Sein Mandant habe sich daraufhin bei der Polizei gemeldet, um klarzustellen, dass an dieser Behauptung nichts dran sei.  

Eine Mitarbeiterin beschuldigte den Mann aus Mechernich

Dass M. trotzdem ins Visier der Ermittler geriet, lag an der heute 22 Jahre alten Mitarbeiterin der Spielhalle, die in der Tatnacht Dienst hatte. Sie hatte ihn, wie sie jetzt als Zeugin aussagte, anfangs beschuldigt. Sie sei der Meinung gewesen, bei dem Täter handele es sich um denjenigen, der kurz vor dem Überfall in der Spielothek gewesen sei – eben Daniel M., den sie als Stammgast ja gekannt habe: „Ich dachte, er hat die Lage gecheckt.“ Nachdem er gesehen habe, dass sich kein anderer Besucher mehr in dem Laden aufhielt, so ihre Annahme, sei er mit Maske und Messer zurückgekehrt.         

Später kamen ihr Zweifel: Beim Anschauen von Überwachungsvideos aus der Spielhalle, auf denen der Täter zu sehen ist, habe sie gedacht: „Das passt von der Statur her nicht.“  Eine Beschreibung des Räubers nach der unmittelbaren Begegnung mit ihm fiel ihr schwer: „Ich hatte Angst, dass er meint, ich könnte ihn erkennen. Deshalb habe ich ihn nicht angeguckt.“  

Zeugen identifizierten Angeklagten im Euskirchener Gericht nicht als Täter

Im Gerichtssaal konnte die 22-Jährige den Angeklagten nicht als Täter identifizieren. Das Gleiche galt für einen Mechernicher (21), der in jener Nacht in der Nähe der Spielothek einen Mann gesehen hatte, der eiligen Schrittes mit einer Einkaufstüte unterwegs war und sich auf der Straße mehrmals umschaute.   

Auch besagte Filme aus den Überwachungskameras brachten kein Licht ins Dunkel. Die Qualität der Aufnahmen war so schlecht, dass sie „nicht brauchbar“ waren, also keine verwertbaren Hinweise auf den Täter lieferten, wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft resümierte. Er beantragte ebenso Freispruch wie die Verteidigung. Dem folgte das Gericht.   

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