Prozess vor Bonner LandgerichtTrio bedrohte Tankstellenmitarbeiter in Mechernich

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Das Landgericht in Bonn

Bonn/Euskirchen – Die nächtlichen Auftritte der Räuber waren martialisch: Mit schwarzen Sturmhauben und mit Pistolen bewaffnet stürmten sie die Tatorte, bedrohten oder schlugen die Kassierer, ließen sich Bargeld aus den Kassen, aber auch Zigarettenstangen in schwarze Müllsäcke geben – und verschwanden so schnell, wie sie gekommen waren. Keine drei Minuten dauerten die Überfälle, dann war der Spuk vorbei.

Zwei Monate lang war die Bande, die in wechselnden Formationen auf Beutezug ging, in der Region unterwegs. Zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 sollen sie für insgesamt zehn bewaffnete Überfälle verantwortlich gewesen sein. Im März 2020 kam es zu Durchsuchungen, dann klickten die Handschellen, jedenfalls für drei der Bandenmitglieder. Sie kamen in Untersuchungshaft.

Gemeinschaftlich schwerer Raub in zehn Fällen

Vor dem Bonner Landgericht muss sich das Trio im Alter zwischen 23 und 28 Jahren seit Mittwoch wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in zehn Fällen verantworten. Bevorzugte Tatorte waren Tankstellen im Bereich Bedburg, Köln, Leverkusen, Euskirchen und Rhein-Sieg-Kreis, aber auch Spielhallen und Schnellrestaurants.

Im Mechernicher Stadtgebiet erschienen die mutmaßlichen Räuber am 21. Januar 2020 gleich zu dritt in einer Aral-Tankstelle. Es war gegen vier Uhr morgens, als sie die beiden Angestellten mit Waffen bedrohten und Geld forderten. Als einer der Kassierer zögerte, bekam er sofort einen Schlag mit der Pistole ins Gesicht.

Mit 1400 Euro Bargeld, einer Vielzahl an Zigaretten und den beiden Handys der Mitarbeiter verschwand das Trio. Vor der Tür wartete ein vierter Mann in einem Fluchtfahrzeug. Bei den Raubüberfällen soll die Bande laut Anklage eine Beute von insgesamt 10 000 Euro gemacht haben.

Schleppende Ermittlungen

Das Besondere an diesem Verfahren: Die letzte angeklagte Tat liegt bereits zweieinhalb Jahre zurück, ebenso wie die Verhaftungen. Da die Staatsanwaltschaft aus verschiedenen Gründen mit den Ermittlungen nicht nachkam und die Anklage nicht rechtzeitig fertig wurde, mussten die drei mutmaßlichen Räuber nach spätestens neun Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen und wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

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Bis zum nächsten Verhandlungstag wollen die drei Angeklagten, die bislang zu den Vorwürfen geschwiegen hatten, erklären, ob sie sich einlassen, gar Geständnisse ablegen und vielleicht auch Mittäter benennen wollen. Immerhin müssen sie – allein für einen Fall – mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren rechnen. Ein Geständnis könnte sich trotz der guten Indizienlage günstig auf die Höhe der Strafe auswirken.

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