Wegen versuchten TotschlagsAcht Jahre Haft für Euskirchener

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Symbolbild 

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Bonn/Euskirchen – Am Ende des neu aufgerollten Prozesses blieb es grundsätzlich bei dem Urteil, zu dem das Bonner Schwurgericht bereits vor einem Jahr gekommen war. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung wurde ein Bauarbeiter aus Euskirchen jetzt zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Im ersten Prozess hatte ihn das Schwurgericht für acht Jahre hinter Gitter geschickt. Drei Monate weniger gab es nun wegen der langen Verfahrensdauer.

Am 11. Mai 2020 hatte der heute 47-Jährige seine Lebensgefährtin aus Eifersucht die Kehle aufgeschlitzt. Er hatte sie töten wollen, weil sie ihn verlassen wollte. Die 50-Jährige hat den Angriff nur überlebt, weil ihre beiden Töchter – 29 und 13 Jahre alt – den Angeklagten von der Mutter weggezerrt und entwaffnet hatten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Bonner Urteil aufgehoben, weil es zu Lasten des 47-Jährigen keine verminderte Steuerungsfähigkeit angenommen hatte, obwohl der Angeklagte bei der Tat stark alkoholisiert gewesen war. Doch auch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts kam jetzt zu dem Ergebnis, dass die nachgewiesenen 2,3 Promille für den alkoholgewohnten Angeklagten nur ein „leichter Rausch“ gewesen seien. Denn direkt nach der Tat habe er sofort wieder in den Normalmodus geschaltet. So war er in der Lage, sich konzentriert mit einem Zeugen über die Tat zu unterhalten. Auch Polizeibeamte, die am Tatort einen Alkoholtest durchgeführt hatten, waren über den hohen Wert überrascht gewesen. Der Mann habe auf sie einen zwar niedergeschlagenen, aber durchaus wachen und aufmerksamen Eindruck gemacht.

Schon früher zugestochen

Ein psychiatrischer Gutachter hatte zudem festgestellt, dass nicht der Alkohol die Triebfeder der Tat war, sondern die Persönlichkeit des Angeklagten, der dazu neige, Frustrationserlebnisse und Verlustängste in einen aggressiven Impuls umzusetzen.

Tatsächlich war es bereits das zweite Mal, dass der Mann versucht hat, einen Menschen zu töten. Vor 15 Jahren hatte er einem Arbeitskollegen während eines Streits mit einem Klappmesser ins Herz gestochen. Das Bonner Schwurgericht hatte ihn deshalb 2006 wegen versuchten Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch damals konnte der Angeklagte von Glück reden, dass der Mann überlebt hat. Allerdings ist der 31-Jährige nach der Tat und den erlittenen Verletzungen nie wieder auf die Beine gekommen. Er lebt nun von Sozialhilfe.

Auch die Lebensgefährtin des 47-Jährigen ist bis heute nicht arbeitsfähig. Sie und die beiden Töchter leiden seit dem Tag unter Alpträumen.

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Wegen seiner Alkoholsucht haben die Bonner Richter für den Angeklagten zudem – wie schon im ersten Urteil – die Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet.

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