KindesmissbrauchJungen auf Toilette aufgelauert

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Schleiden-Gemünd – Sechs Monate auf Bewährung erhielt ein 53-jähriger Mann als Strafmaß, dem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde. Der Angeklagte lebt und arbeitet im Kreis Euskirchen. Am Dienstag hatte Richterin Claudia Giesen im Amtsgericht in Gemünd über den Fall zu entscheiden.
Der ledige Angeklagte soll am 27. Februar 2013 in Kall einem zu dieser Zeit 13-Jährigen am Bahnhof aufgelauert haben und ihm bis zu einem nahen Supermarkt gefolgt sein.
Jungen bis in Bistro verfolgt
Einmal pro Woche steigt der Junge gegen Mittag in Kall vom Zug auf ein Zubringerauto um, das ihn zu einer Sportstätte bringt. Die Wartezeit in Kall verbringt er im Bistrobereichs des Supermarktes, auf der Toilette dort zieht er sich meist schon für den Sportunterricht um.
So war es auch am Tattag. Allerdings fühlte sich der Junge spätestens ab der Wartezeit am Bistrotisch belästigt. Vor Gericht sagte der jetzt 14-Jährige aus: Der Mann habe sich zwei Tische von ihm entfernt hingesetzt und ihn fixiert. Der junge Mann stand daraufhin auf, ging auf die Toilette und sperrte hinter sich ab.
Er zog sich dort wie gewohnt um. Als er die Tür wieder aufschloss und sich in den Vorraum der sanitären Einrichtung begab, wartete dort bereits der Angeklagte, der dem jungen Mann entgegentrat.
Täter weggeschubst
Der Junge bat ihn, zur Seite zu gehen. Doch statt der Bitte nachzukommen, berührte der 53-Jährige sein Gegenüber unsittlich. Der junge Mann schilderte der Richterin weiter: „Ich schubste ihn weg und wurde laut.“ Opfer und Täter verließen die Toilette. Und nun drehte der Junge den Spieß um.
Er verfolgte den Angeklagten und fotografierte ihn von hinten mit seinem Handy. Später fotografierte er noch das Auto seines Verfolgers. Dann informierte er seine Schwester und seine Mutter. Gemeinsam mit der Mutter, die die Anklage erhob, ging der junge Mann am Tag nach der Tat zur Polizei.
Auf Parkplatz gefilmt
Videos der Überwachungskameras des Supermarktes zeigten später, dass sich der Angeklagte nach der Tat ausgesprochen nervös auf dem Parkplatz des Supermarktes verhielt. Er lief auf und ab, stellte sein Auto auf eine anderen Platz und rauchte. Aus präventiven Gründen musste er bereits eine Speichelprobe abgeben.
Was am Dienstag im Gerichtssaal auffiel: Vor Gericht sagte der Angeklagte, der wegen Ladendiebstahl vorbestraft ist, wie die Richterin erwähnte, kein Wort. Die Staatsanwältin wies zu Beginn der Verhandlung noch darauf hin: „Wenn es etwas zu gestehen gibt, wäre es sinnvoll, das jetzt zu tun, um dem Kind die Aussage zu ersparen und die Strafe zu mildern.“
Doch darauf ließ sich weder der Angeklagte noch dessen Verteidiger ein.
Wie der Verteidiger unmittelbar nach der Verhandlung ankündigte, wird er für seinen Mandanten in Berufung gehen.
