Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Euskirchener Schöffengericht am Montag einen 49-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte einen Mitbewohner mit einem Messer verletzt.
Vor GerichtEuskirchener sticht auf Mitbewohner ein – keine Notwehr

Das Euskirchener Schöffengericht hat einen Messerstecher zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
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Monatelang hatte der Streit zwischen Hussein A. und Tarek B. (Namen geändert) geschwelt, am 29. Oktober 2021 eskalierte er. In der Küche einer Wohnung in einem Euskirchener Ortsteil, die sich die beiden Männer teilten, kam es zu einer blutigen Auseinandersetzung. A. brachte B. mit einem Messer zwei Verletzungen an den Armen bei, darunter eine zehn Zentimeter lange und bis zu vier Zentimeter tiefe Schnittwunde.
Am Montag verurteilte ihn das Euskirchener Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
Hussein A. war mit Frau und drei Kindern 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet. Nach eigenen Angaben ist er als Asylbewerber anerkannt, von seiner Familie mittlerweile getrennt und lebt von Hartz IV. Vor Gericht bezeichnete sich der 49-Jährige als Analphabet. Sein Deutsch ist so schlecht, dass seine Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt werden mussten. Über eine Berufsausbildung verfügt er nicht.
Vermittlungsversuche blieben erfolglos
Sein Leben unter einem Dach mit dem heute 31-jährigen Tarek B., der als Zeuge geladen war, zu dem Prozess aber nicht erschien, war offenbar von ständigen Konflikten geprägt. Sein Mitbewohner habe ihn immer wieder beschimpft, sagte er. „Ich habe Freunde gebeten zu vermitteln. Es wurde aber nur noch schlimmer.“ Was hinter den Differenzen steckte, blieb offen. Verteidiger Max Ziemer mutmaßte, dass B. „die gemeinsame Wohnung für sich allein wollte“ und seinen Mandanten deshalb permanent provoziert habe.
Auch religiöse Gründe könnten eine Rolle gespielt haben: Einer der Männer sei Schiit, der andere Sunnit. Am Tattag, so Hussein A., habe der ihm kräftemäßig überlegene Tarek B. – zusätzlich zu den üblichen Beschimpfungen – seine Mutter und seine Schwester beleidigt. Bei dem folgenden Disput blieb es nicht: B. habe eine Vase auf seine Füße geworfen und ihn schließlich mit einer Hand gewürgt. „Ich bekam keine Luft mehr und hatte Angst, dass er mich tötet.“
Um sein Leben zu retten, habe er ein Messer aus einer Schublade genommen und B. damit in die Arme gestochen. Der Angeklagte tat sich schwer, Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nach dem Tatablauf präzise zu beantworten. Hatten seine Schilderungen anfangs auf Notwehr hingedeutet, so wendete sich das Blatt, als A. erklärte, er habe den Angreifer von sich weggestoßen und erst danach mit dem Messer auf ihn eingestochen.
„Notwehrsituation nicht mehr gegeben“
„Damit war eine Notwehrsituation nicht mehr gegeben“, resümierte die Vertreterin der Anklage. Aus dem Angreifer B. sei das Opfer B. geworden, als sich die Wut des in seiner Ehre verletzten Hussein A. durch die heftigen Messerstiche entladen habe. Während die Staatsanwältin, die bei dem Angeklagten Worte der Reue vermisste, ein Jahr und vier Monate auf Bewährung forderte, beantragte Verteidiger Ziemer eine Strafe von maximal acht Monaten.
Er sprach von einer „notwehrähnlichen“ Situation. Auch nachdem er den Angreifer weggeschubst habe, habe sich sein Mandant noch bedroht gefühlt. Deshalb liege ein minderschwerer Fall vor. Das Gericht sah jedoch ebenfalls keine Notwehrsituation. „Die emotionale Erregung“ des provozierten und gewürgten Angeklagten sei nachvollziehbar, rechtfertige aber keine Messerstiche, sagte der Vorsitzende Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen.
