Tod der Bewohner in Kauf genommenViereinhalb Jahre Haft für Euskirchener Brandstifter

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Ein 40-jähriger Euskirchener ist vom Landgericht Bonn zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Euskirchen/Bonn – Für Theatralik habe der Mann auf der Anklagebank ein besonderes Gespür, befand der Vorsitzende des Bonner Schwurgerichts, Klaus Reinhoff.

In der Nacht zum 6. Mai 2020, als das dreigeschossige Haus an der Grünstraße lichterloh brannte, sei der Mann aus seiner Wohnung durch eine Luke aufs Dach gestiegen, habe auf die Feuergefahr gewartet und seiner Frau, die damals in den Armen eines Liebhabers weilte, per Whatsapp geschrieben: „Ich verbrenne, ich muss gerettet werden. Und du bist bei einem anderen!“

Den Brand hatte der 40-Jährige zuvor selbst gelegt. Die Feuerwehr hatte er jedoch nicht gerufen. Und das, obwohl er wusste, dass drei Mitbewohner in Lebensgefahr waren. „Ein Fall, der fassungslos macht“, so Reinhoff.

Schwere Brandstiftung, versuchter Totschlag: Vier Jahre Haft für Euskirchener

Das Gericht hat den Mann nun wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Totschlags in drei Fällen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß liegt damit über dem Antrag des Staatsanwalts, der drei Jahre und neun Monate nur für die Brandstiftung gefordert hatte. Aber für das Schwurgericht stand fest, dass der Mann den Tod der drei Hausbewohner in Kauf genommen hatte.

Dass alle überlebten, sei ein großes Glück, hieß es im Urteil weiter. Vor allem war das der Verdienst der Feuerwehr, die binnen fünf Minuten am Tatort war: Ein Pärchen und dessen Katze wurde mit Leitern über ein Fenster aus der ersten Etage gerettet, der Angeklagte mit der Drehleiter vom Dach. Nur der Dame im Parterre war es noch selbst gelungen, ins Freie zu gelangen. Sie war auf das Feuer aufmerksam geworden, weil ihr Fernseher ausgefallen war – und hatte um Hilfe gerufen.

Feuer gelegt, um Frau zurückzugewinnen?: Angeklagter beharrt auf Unschuld

Der Angeklagte, davon ist die Kammer überzeugt, „hat das Feuer ausschließlich gelegt, um seine Frau zurückzugewinnen“. Mit ihrer Trennung wollte er sich nicht abfinden, hatte sie mit Tausenden von Whatsapp-Nachrichten und roten Herzen verfolgt. Mit dem Feuer habe er auf ihr Mitleid gesetzt und gehofft, dass sie ihn, der in Lebensgefahr gekommen war, wieder bei sich aufnimmt. „Das Wahnsinnige an dem Fall ist“, so Reinhoff, „dass sein Plan sogar geglückt ist.“ Denn die Ehefrau hat ihren Scheidungsantrag zurückgezogen.

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Der Angeklagte konnte den Schuldspruch kaum glauben: Das Feuer mit den abgelegten Altkleidern seiner Ehefrau, so hatte er es bis zum Schluss beteuert, habe er nicht gelegt. Die Richter jedoch waren überzeugt: „Es kann nur der Angeklagte gewesen sein. Es gibt nur einen im Haus, der ein Motiv hatte.“

Euskirchener Brandstifter verurteilt: Verteidiger kündigt Revision an

Nach dem Urteil durfte der 40-Jährige, bevor er in Handschellen wieder abgeführt wurde, kurz mit seiner Ehefrau sprechen, die zuvor das Urteil fassungslos als Zuschauerin verfolgt hatte. Er schwor ihr, völlig zu Unrecht in den Knast zu kommen. Sein Verteidiger, der einen Freispruch gefordert hatte, hat angekündigt, in Revision zu gehen.

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