Streit um BusnetzGericht weist Klage von Burscheider Firma ab – Wupsi bleibt

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Wupsi

Die Wupsi

  • Das Burscheider Busunternehmens schlug 2016 einen konfrontativen Kurs gegen die Wupsi ein
  • Die Unterlagen für den Antrag waren laut Gericht nicht vollständig, die Barrierefreiheit konnte nicht geklärt werden

Burscheid – Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag die Klage des Burscheider Busunternehmens Wiedenhoff auf insgesamt 103 Genehmigungen zum Betrieb von Buslinien in Leverkusen und im Rheinisch-Bergischen Kreis abgewiesen.

Wettbewerb um Betrieb des Busnetzes

Bereits seit 2016 währte der Streit um das Vergabeverfahren. Damals lief der Vertrag zwischen der Stadt Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis aus und es stand zur Debatte, dass jemand anderes das Busnetz in Leverkusen und im Kreis übernimmt. Hintergrund war eine neue Richtlinie der Europäischen Union.

In Brüssel wünschte man sich mehr Wettbewerb im Öffentlichen Nahverkehr: Deshalb gab es fortan nur zeitlich befristete Verträge zwischen Kommunen (als Bestellern) und Verkehrsunternehmen (als Lieferanten). Doch eröffnete die EU-Gesetzgebung auch die Möglichkeit einer "Direktvergabe" von Buslinien durch Städte und Kreise. Das haben Leverkusen und der Kreis 2015 gemacht.

Busfahrten ohne öffentliche Subventionen

Im Dezember 2016 lief der Vertrag mit der Wupsi aus und bereits im Mai 2016 wendete sich das Blatt: Während die Stadt Leverkusen klar Position bezogen hatte und sich gegenüber der Bezirksregierung für eine weitere Beauftragung der Kraftverkehr Wupper-Sieg GmbH (Wupsi) aussprach, hielt sich der Kreis bedeckt.

Der Burscheider Busunternehmer Holger Wiedenhoff hatte das Angebot unterbreitet, ohne Subventionen zu fahren. Im Gesetz ist vorgesehen, dass im Wettbewerb ein solcher Bewerber, der das bewerkstelligen kann, genommen werden muss. Daraufhin prüfte die Bezirksregierung, lehnte Wiedenhoffs Antrag auf Erteilung der genannten Linienverkehrsgenehmigungen jedoch mit der Begründung ab, dass das Geschäftsmodell nicht auskömmlich sei.

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Deshalb könnten die beantragten Buslinien nicht eigenwirtschaftlich – also im Wesentlichen ohne öffentliche Zuschüsse – betrieben werden. Daraufhin klagte Wiedenhoff und machte geltend, sein Betrieb sei in der Lage, den beantragten Buslinienverkehr eigenwirtschaftlich zu betreiben und habe deshalb einen Anspruch auf die beantragten Genehmigungen. „Dem ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen“, erklärte Lilo Gerdes vom Verwaltungsgericht am Freitag.

Kein Genehmigungsanspruch

Die Angaben der Klägerin seien nicht belegt. Der Genehmigungsanspruch bestehe schon deshalb nicht, weil die Klägerin keine vollständigen Antragsunterlagen vorgelegt habe. So habe sie keine genauen Angaben dazu gemacht, wie viele Busse sie einsetzen wolle und mit wie vielen Steh- und Sitzplätzen diese ausgestattet seien.

Antragsunterlagen laut Gericht unvollständig

Diese Angaben, so Gerdes, seien jedoch zur Prüfung erforderlich, ob eine ausreichende Verkehrsbedienung sowie Barrierefreiheit gewährleistet sei. Aufgrund der Unvollständigkeit der Antragsunterlagen komme es auf die Frage, ob die Klägerin die Verkehre eigenwirtschaftlich betreiben könne, gar nicht mehr an. Laut Verwaltungsgericht kann gegen das Urteil ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Die Geschäftsführung bei Wiedenhoff war am Freitag für Nachfragen nicht zu erreichen.

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