Europawahl am 26. MaiLeichlinger Wahlamt ist ab sofort geöffnet

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Im Untergeschoss des Leichlinger Rathauses befindet sich das Wahlamt mit Kabinen für Briefwähler.

Leichlingen – Vier Wochen vor der bundesweiten Abstimmung über die Zusammensetzung des neuen Europäischen Parlaments hat das Wahlamt der Leichlinger Stadtverwaltung für die EU-Wahl seine Stellung bezogen. Es ist, wie bei den vergangenen Wahlen, wieder im Untergeschoss des Rathauses, Am Büscherhof 1, mit dem zur Neukirchener Straße hin gelegenen Nebeneingang eingerichtet worden. Das Wahlamt ist dort ab sofort geöffnet und für alle organisatorischen Fragen, Eintragungen in die Wählerverzeichnisse und bald für die Briefwahl erreichbar.

Die Europawahl wird in Deutschland am Sonntag, 26. Mai, abgehalten. Automatisch aufgenommen werden in das Wählerverzeichnis von Leichlingen alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 14. April 2019 mit Hauptwohnung in der Stadt gemeldet sind.

Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs

Zur aktuellen Europawahl werden zudem auch diejenigen Unionsbürger automatisch zugelassen, die bereits bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament eine Eintragung beantragt hatten.

Alle gemeldeten Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 5. Mai per Post eine Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt, die als Nachweis der Aufnahme in das Wählerverzeichnis dient.

Wer sie vermisst oder unsicher ist, ob und wo er wählen kann, kann das Wählerverzeichnis einsehen, das in der Zeit vom 6. bis 10. Mai im Wahlamt des Rathauses ausliegt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht ausreichend.

Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt oder bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Wer die Unterlagen für eine andere Person beantragt oder abholen will, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Wahlalter beträgt 18 Jahre

Wahlberechtigt für die Wahl zum Europäischen Parlament ist, wer am Wahltag, also am 26. Mai 2019, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat.

Wähler müssen zudem das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 26. Mai 2001 geboren worden sein, und mindestens seit dem 26. Februar 2019 eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.

Auskünfte gibt das Leichlinger Wahlamt unter ☎ 02175 / 99 21 10, per E-Mail und zu den folgenden Öffnungszeiten: montags 8.30 bis 12 und 14 bis 17.30 Uhr; dienstags und freitags 8.30 bis 12 Uhr; mittwochs 7.30 bis 12 Uhr; donnerstags 8.30 bis 12 und 15.30 bis 18.30 Uhr.

brigitte.gutendorf@leichlingen.de

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