Freiheitsstrafe auf BewährungLeverkusener wegen 27-fachem eBay-Betrug verurteilt

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DPA Strafgesetzbuch

Symbolbild

Leverkusen – Schuldbewusst, reumütig sitzt Martin S. (Name geändert) auf der Anklagebank des Leverkusener Amtsgerichts. Einige Minuten braucht die Staatsanwältin, ehe sie die Anklage verlesen hat. 27 Fälle sind es, in denen sich Martin S. mit gewerbsmäßigem Betrug strafbar gemacht hat.

Über etwa zwei Jahre hinweg hat der 32-Jährige immer wieder Käufe getätigt, für die er gar nicht das Geld hatte – darunter ein Mähroboter, Drohnen und ein Geländewagen. Ähnliches Spiel auf der Verkaufsplattform eBay: Unter falschen Personalien stellte er Waren ins Netz, die er gar nicht besaß. Und kassierte dafür Geld, das er im Alltag verbrauchte. „Leider ist das alles so richtig“, bestätigt er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, „es tut mir sehr, sehr leid.“

Mehrere Schicksalsschläge

Wie Martin S. da so sitzt, traut man dem Mann in Hemd und Anzug, mit der Familie als Unterstützung im Publikum, diese Straftaten zu einem Gesamtwert von fast 25 000 Euro gar nicht zu. Und eigentlich hätte auch alles gut sein können, mit Realschulabschluss und Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Bis die Firma, mit der sich der 32-Jährige selbstständig gemacht hatte, scheiterte, dann auch noch seine Beziehung endete.

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„Ich hatte psychisch sehr unter diesen Misserfolgen zu leiden. Und konnte teilweise auch das Arbeitslosengeld nicht beziehen, weil ich die dafür notwendigen Termine versäumt habe.“ Zeitweise habe er sich in dieser depressiven Lebensphase auch in psychischer Behandlung befunden.

Staatsanwältin hat Einsehen

Problem an diesem Hauptverhandlungstag: In einigen Fällen war Martin S. bereits aufgeflogen und von verschiedenen Amtsgerichten zu Geldstrafen und in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe unter Bewährung verurteilt, saß bereits zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft. „Das war die schlimmste Erfahrung meines Lebens, an diesen Punkt möchte ich nie mehr zurück“, sagt der 32-Jährige und kämpft sichtlich mit den Tränen.

Die Staatsanwältin hat Einsehen – und fällt in den Augen des Richters, der auf ihren Vorschlag eingeht, ein mildes und großzügiges Urteil in der Zusammenfassung aller einzelnen Fälle: Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, dazu kommen 250 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Einziehung einer Geldstrafe. Zugute kam dem 32-Jährigen vor allem seine positive Sozialprognose. „Nichtsdestotrotz haben sie mit dem Betrug weitergemacht, als sie schon unter Bewährung standen. Es sollte klar sein, dass das jetzt der letzte Strafschuss gewesen sein muss“, so der Richter.

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