Integrationsrat LeverkusenGremium will bei Abschiebungen mitreden

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Stempel liegen übereinander.

Über Abschiebungen entscheidet alleine das Amt, der Integrationsrat will in Leverkusen aber mitreden.

Es gibt kaum Abschiebungen aus Leverkusen. Der Integrationsrat findet,  solche Schritte dürfe nicht an der Stadtgesellschaft entschieden werden. 

Nicht jeder, der in Deutschland leben möchte, hat das Recht dazu. Die Leverkusener Verwaltung veranlasst Abschiebungen von Ausländern, denen der Aufenthalt in Deutschland aberkannt wurde.

2022 mussten aufgrund von Verfügungen aus dem Leverkusener Ausländeramt fünf Personen Deutschland verlassen, teilt die städtische Pressestelle auf Anfrage mit. Drei von ihnen wurden direkt aus der Haft abgeschoben, die Behörden nennen das Rückführung. In den ersten Monaten des laufenden Jahres 2023 musste eine Person das Land verlassen; der oder die saß in Strafhaft. Die Zahl der gedulden Personen in Leverkusen beläuft sich laut Pressestelle zurzeit auf etwa 300 Personen. Sie sind eigentlich ausreisepflichtig, aber das Verfahren ist vorübergehend ausgesetzt, etwa wenn das Herkunftsland zu unsicher ist, zurzeit trifft das neben anderen auf Afghanistan zu.

Im Integrationsrat will man künftig bei Abschiebungen mitreden. Bisher wird in solchen Fällen rein von der Verwaltung entschieden und es gibt keine offizielle Möglichkeit für die Stadtgesellschaft Einsprüche zu erheben, etwa, wenn eine Abschiebung zwar vielleicht rechtmäßig ist, aber wegen einer gut verlaufenen Integration als ungerecht empfunden wird.

Mehrheitlich beschloss der Integrationsrat nach einer kontroversen Debatte, dass der Rat die Einrichtung eines Beratungsgremiums zum Aufenthaltsrecht ermöglichen soll. Der Integrationsrat kann das alleine nicht beschließen, dafür ist der Rat da.

In dem Berater-Gremium sollen keine Ratspolitiker sitzen, der Plan sieht vor, dass neben einem Vertreter aus dem Integrationsrat auch das Ausländeramt, das städtischen Gleichstellungsbüro, der Wohlfahrtsverband und auch der Flüchtlingsrat mitreden dürfen.

Leverkusener Flüchtlingsrat hat andere Pläne

Dass jetzt ausgerechnet der Leverkusener Flüchtlingsrat gegen die Einrichtung stimmte, erklärt sich so: Seit Jahren versucht man gemeinsam mit der Caritas ein ähnliches Gremium zu schaffen, bisher aber erfolglos. Dem Integrationsrat geht das aber zu langsam.

Die freiwillige Ausreise einer Person ohne Aufenthaltsrecht macht eine Abschiebung unnötig. Nicht alle Abschiebeverfahren werden von lokalen Behörden veranlasst, sondern auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Aus ganz Deutschland wurden voriges Jahr 12.945 Personen abgeschoben, die meisten nach Georgien (908), gefolgt von Albanien (846). Hochgerechnet auf die Leverkusener Einwohnerschaft (163.000) müssten aus dieser Stadt 25 Rückführungen erfolgt sein.

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