„Dachte, er will uns erschießen“Mann feuert mit Schreckschusspistole auf Kioskgäste

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Schreckschusspistole dpa

Eine Schreckschusspistole sieht einer echten Waffe täuschend ähnlich. (Symbolbild)

Leverkusen – Täuschend echt sieht die Schreckschusspistole aus, die ein 44-Jähriger aus Leverkusen am 23. Januar des vergangenen Jahres in Richtung zweier Männer in Lützenkirchen gerichtet und mehrfach abgedrückt haben soll. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Opladen verhandelt.

Dem Angeklagten, der derzeit einem 450-Euro-Job nachgeht, wird vorgeworfen, die beiden Männer mit der Pistole bedroht zu haben. Erst soll der 44-Jährige einige Mal in die Luft geschossen haben, sich dann in einem Gebüsch nahe eines Kiosk an der Lützenkirchener Straße versteckt und dann in Richtung der Männer geschossen haben.

Der Angeklagte, der sich nur in gebrochenem Deutsch und mithilfe eines Dolmetschers verständigen kann, verstand die ganze Aufregung nicht. Die Pistole sei nur ein „Spielzeug“, sagt er aus, „sie macht nur Krach“. Vor vier Jahren habe er sie auf dem Trödelmarkt gekauft, berichtet er. Dass sie nicht als Schreckschusspistole gekennzeichnet war und er sie auch nicht ohne Waffenschein führen durfte, sei ihm nicht klar gewesen, sagte er. Er habe niemandem schaden wollen, betonte der Angeklagte mehrfach.

Männer hatten Angst

Er versuchte im Laufe des Prozesses erfolglos, das Gericht davon zu überzeugen, dass er nicht in die Richtung der zwei Männer, die auch als Zeugen geladen waren, gezielt habe. Die beiden Männer, 37 und 50 Jahre alt, hatten sich an jenem Abend am Kiosk etwas zu trinken geholt. Als dann der Angeklagte die Pistole zückte, „dachte ich, er will uns erschießen, ich hatte Angst“, sagt Zeuge Nummer eins aus. Sein damaliger Nachbar pflichtete ihm bei: Im allerersten Moment habe er gedacht, mit einer echten Waffe werde auf sie geschossen. Erst im zweiten Moment habe er realisiert, dass es „nur“ eine Schreckschusspistole gewesen sei.

Dass eine solche Waffe ein ganz anderes Verletzungsrisiko birgt als eine echte Waffe, war für die Staatsanwaltschaft nicht maßgeblich: Sie forderte eine Verurteilung für die Bedrohung. Dass die Tat zudem auf offener Straße geschehen sei, spreche für eine „gewisse Rücksichtslosigkeit“. Der Richter verurteilte den 44-jährigen Lützenkirchener – allerdings wegen Nötigung. Auch beim Bußgeld verhängte er ein milderes Urteil, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte: 30 Tagessätze à 15 Euro. Der Richter glaubte dem Angeklagten, dass er „keinen aktiv bedrohen wollte“, dennoch müsse man so eine Tat und die Angst der Menschen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation sehen, wo es Anschläge in Paris oder München gebe, wo Menschen „um sich schießen“. „Sie haben eine große Dummheit gemacht“, schloss der Richter. „Wir hoffen, dass Sie aus diesem Denkzettel lernen.“

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