Steinbücheler MissbrauchsfallStaatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft für Roland W.

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht Köln_RUST

Das Landgericht Köln

Leverkusen – In der Verhandlung um sexuellen Kindesmissbrauch gegen den Leverkusener Roland W. wurde am Landgericht Köln am Dienstag die Beweisaufnahme geschlossen. Der 63-jährige wird beschuldigt, in einem Zeitraum von etwa 2016 bis 2019 in zahlreichen Fällen sechs Mädchen aus seiner unmittelbaren Nachbarschaft in Steinbüchel zum Oral- und teilweise auch Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Vor Gericht gab er dazu umfassende Geständnisse ab, weshalb die betroffenen Kinder von einer Aussage verschont blieben. Im Laufe des Prozesses wurden hingegen die engsten Angehörigen sowie Familienbegleiterinnen der Mädchen zu den Folgen der Taten befragt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Alle Eltern gaben an, Roland W. als netten und hilfsbereiten Nachbarn gekannt zu haben, dem man seine Kinder ohne Bedenken anvertraut habe. Vom Missbrauch im Keller des Angeklagten, in einem nahe gelegenen Gebüsch sowie in seinem Schrebergarten in Köln habe man nichts mitbekommen.

Einige Widersprüche

Obwohl der Angeklagte vor Gericht den Schilderungen der Mädchen in weiten Teilen zustimmte, gibt es bei einigen Taten Widersprüche. Die Staatsanwaltschaft beantrage daher, bei fraglichen Fällen das Verfahren einzustellen, um den Mädchen eine Ladung vor Gericht dazu zu ersparen. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann betonte zudem, dass in Anbetracht der für den Angeklagten zu erwartenden Strafe die strittigen Vorfälle kaum ins Gewicht fallen würden.

Staatsanwaltschaft fordert 10 Jahre und sechs Monate Haft

Die anschließenden Plädoyers des Verteidigers und der Staatsanwältin fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da sie Teile des unter Ausschluss der Öffentlichkeit getätigten Geständnisse von Roland W. enthalten. Laut der Pressestelle des Landgerichts Köln fordert die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine Haftstrafe von 10 Jahren und sechs Monaten, jedoch keine Sicherungsverwahrung. Ein Urteil in diesem Fall wird am kommenden Dienstag verkündet.

KStA abonnieren